Belgrader Gay Pride gefährdet

Gay Pride, Belgrad 2010

Gay Pride, Belgrad 2010

Es gibt Anlass zur Sorge, dass die für den 28. September geplante Gay Pride Parade 2013 im serbischen Belgrad verboten wird. Dies würde einen Verstoß gegen die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTI) auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit darstellen.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT UND INNENMINISTER
Ivica Dačić
Bulevar Mihajla Pupina 2
11000 Belgrade
SERBIEN
(Anrede: Dear Prime Minister/ Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
E-Mail: info@mup.gov.rs

VIZE-PREMIERMINISTER
Aleksandar Vučić
Birčaninova 5
11000 Belgrade
SERBIEN
(Anrede: Dear Deputy Prime Minister / Sehr geehrter Herr Vize-Premierminister)
Fax: (00 381) 11 300 60 62
E-Mail: info@mod.gov.rs

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SERBIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. Ivo Visković
Taubertstraße 18
14193 Berlin
Fax: 030-825 2206
E-Mail: info@botschaft-serbien.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 28. September 2013 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Serbisch, Englisch oder auf Deutsch.

Sachlage

Die Belgrader Gay Pride Parade 2013 soll am 28. September stattfinden. Trotz des internationalen Drucks auch seitens verschiedener EU-Mitgliedsstaaten wurde die Parade 2011 und 2012 verboten. Damals hatte Ministerpräsident Dačić, der zugleich Innenminister ist, angeführt, die Polizei verfüge nicht über die nötigen Kapazitäten, um angesichts "ernsthafter Sicherheitsrisiken" für eine angemessene Sicherheit zu sorgen. Die serbischen Behörden haben sich bisher noch nicht klar dazu geäußert, ob die Belgrader Gay Pride Parade 2013 stattfinden kann und welche Sicherheitsmaßnahmen zu diesem Anlass getroffen wurden.

Sollte es zu einem Verbot der Belgrader Gay Pride Parade kommen, wäre dies ein Verstoß gegen die Rechte von LGBTI-AktivistInnen und -Personen in Serbien auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass die Belgrader Gay Pride Parade am 28. September stattfinden kann und dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit von LGBTI-Personen und AktivistInnen durch den polizeilichen Schutz der Teilnehmenden und OrganisatorInnen umfassend respektiert wird.

  • Ich bitte Sie, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Parade zu ergreifen und die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden mit den Organisierenden der Belgrader Gay Pride Parade sicherzustellen, damit die Parade 2013 ungehindert stattfinden kann.

  • Ich fordere Sie auf, zu garantieren, dass die Regierung öffentlich alle Angriffe oder Drohungen gegen die OrganisatorInnen oder Teilnehmenden der Gay Pride Parade verurteilt und dass alle Beteiligten angemessenen Polizeischutz erhalten.

  • Bitte leiten Sie im Falle von Angriffen oder Drohungen gegen OrganisatorInnen oder Teilnehmende der Gay Pride Parade oder andere Angehörige der LGBTI-Gemeinschaft sofortige, unparteiische und wirksame Untersuchungen ein und sorgen Sie dafür, dass die dafür Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

[APPELLE AN]

MINISTERPRÄSIDENT UND INNENMINISTER
Ivica Dačić
Bulevar Mihajla Pupina 2
11000 Belgrade
SERBIEN
(Anrede: Dear Prime Minister/ Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
E-Mail: info@mup.gov.rs

VIZE-PREMIERMINISTER
Aleksandar Vučić
Birčaninova 5
11000 Belgrade
SERBIEN
(Anrede: Dear Deputy Prime Minister / Sehr geehrter Herr Vize-Premierminister)
Fax: (00 381) 11 300 60 62
E-Mail: info@mod.gov.rs

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SERBIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. Ivo Visković
Taubertstraße 18
14193 Berlin
Fax: 030-825 2206
E-Mail: info@botschaft-serbien.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 28. September 2013 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Serbisch, Englisch oder auf Deutsch.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die serbischen Behörden haben die Belgrader Gay Pride Parade 2011 und 2012 verboten. Als Grund wurden Berichte über Sicherheitsrisiken sowie gewalttätige Gegendemonstrationen bei der Gay Pride Parade 2010 angeführt. 2010 hatten die serbischen Behörden durch die Bereitstellung von 5.000 Polizeikräften für einen angemessenen Schutz der Teilnehmenden vor den 6.000 Gegendemonstrierenden gesorgt.

Amnesty International konnte sich während des Belgrader Gay Pride 2010 einen Eindruck vor Ort verschaffen und ist sich der Probleme, mit denen der Innenminister angesichts der Sicherheitsgefährdung durch die Drohungen und Aktionen rechtsgerichteter Gruppierungen konfrontiert war, bewusst. Von den 2010 festgenommenen Personen wurden jedoch nur wenige, die an den gewalttätigen Ausschreitungen bzw. an den Drohungen gegen OrganisatorInnen und Teilnehmende der Parade beteiligt gewesen sein sollen, juristisch zur Verantwortung gezogen. Nach dem Verbot der Parade 2011 und 2012 aufgrund mutmaßlicher Sicherheitsrisiken kam es sogar noch seltener zu Ermittlungen und Verfahren.

Amnesty International erkennt an, dass Serbien im Hinblick auf die Gewährleistung des Rechts auf Nichtdiskriminierung der LGBTI-Gemeinschaft im letzten Jahr bedeutende Fortschritte gemacht hat. Dazu gehört unter anderem das ins Strafgesetzbuch aufgenommene Verbot von Hassverbrechen gegen Menschen anderer sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.

Dennoch befürchtet Amnesty International, dass die serbischen Behörden die Genehmigung der geplanten Gay Pride Parade verweigern bzw. diese erneut verbieten könnten. Amnesty International vertritt die Ansicht, dass die Regierung die Anerkennung der Versammlungsfreiheit von LGBTI-Gruppen und -Personen nicht auf ein Sicherheitsproblem reduzieren kann. Dies würde nicht nur gegen internationale Standards verstoßen, zu deren Einhaltung Serbien als Staat verpflichtet ist, sondern auch gegen ein Urteil des serbischen Verfassungsgerichts zu Anfang dieses Jahres. Dieses war zu dem Urteil gelangt, dass die Regierung durch das 2012 gegen die Belgrader Gay Pride Parade ausgesprochene Verbot gegen das Recht von LGBTI-Personen auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, effektive Rechtsmittel und rechtlichen Schutz und damit gegen die Verfassung verstoßen hat.