Freilassung für Journalisten!

Diese Urgent Action ist beendet.

Nach acht Monaten in Haft wurde die Freiheitsstrafe des unabhängigen Journalisten und gewaltlosen politischen Gefangenen Khairullo Mirsaidov am 22. August in eine Strafe ohne Freiheitsentzug umgewandelt. Er war inhaftiert und angeklagt worden, nachdem er Korruptionsvorwürfe gegen die Regierung erhoben hatte.

Verzierte Fassade eines Gebäudes von außen

Das Gebäude des Regionalgerichts der Region Sughd im Norden Tadschikistans

Am 11. Juli wurde der unabhängige Journalist und Comedian Khairullo (Khayrullo) Mirsaidov aufgrund von Anklagen wie Unterschlagung, Fälschung und Falschaussage zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Verteidigung hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Khairullo Mirsaidov ist ein gewaltloser politischer Gefangener und sollte umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Appell an

Yusuf Rakhmon

Prosecutor General’s Office

126 A. Sino Avenue        

Dushanbe, 734043

TADSCHIKISTAN

Sende eine Kopie an

Außenminister

Sirodjidin Aslov

33 Sheroz

Dushanbe, 734001

TADSCHIKISTAN


Fax: (00 992) 372 21 02 59

E-Mail: info@mfa.tj

Botschaft der Republik Tadschikistan

S. E. Herrn Maliksho Nematov


Perleberger Straße 43

10559 Berlin

Fax: 030-3479 3029

E-Mail: info@botschaft-tadschikistan.de

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie Khairullo Mirsaidov bitte umgehend und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein wegen der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung festgehalten wird.
  • Bitte kommen Sie Ihrer internationalen Verpflichtung nach, dafür Sorge zu tragen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in Tadschikistan respektiert und geschützt wird.

Sachlage

Am 11. Juli verurteilte das Stadtgericht von Chudschand den unabhängigen Journalisten und Comedian Khairullo (Khayrullo) Mirsaidov zu zwölf Jahren Gefängnis, obwohl die schwerste Anklage gegen ihn – "Anstiftung zur nationalen, rassistischen, regionalen oder religiösen Feindseligkeit" – mangels Beweisen fallengelassen wurde. Die Schwere des Urteils wurde von seiner Familie, seinen Kolleg_innen, Freund_innen und Unterstützer_innen sowie der internationalen Gemeinschaft mit Erschrecken und Bestürzung aufgenommen. Alle hatten ein geringeres Strafmaß oder sogar eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe erwartet, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die schwerwiegendste Anklage fallengelassen wurde.

Obwohl Khairullo Mirsaidov während des Prozesses einige der gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Veruntreuung von Geldern und der Fälschung von Dokumenten "zugegeben" hat, gab er an, dass seine Festnahme und sein Prozess eine Vergeltung für seine Kritik an den örtlichen Behörden in Chudschand seien. Amnesty International hat Grund, an der Echtheit seines Geständnisses in Bezug auf die Veruntreuung von Geldern und die Fälschung von Dokumenten zu zweifeln. Nach dem Urteil des Gerichts zahlte die Familie von Khairullo Mirsaidov einen Schadensersatz in Höhe von 124.000 tadschikischen Somoni (umgerechnet etwa 11.240 EUR) an die tadschikischen Behörden.

Khairullo Mirsaidov befindet sich seit dem 5. Dezember 2017 in SIZO 1, einer Untersuchungshafteinrichtung in Chudschand, der Hauptstadt der Region Sughd im Norden Tadschikistans. Er war wegen Veruntreuung bzw. Unterschlagung staatlicher Gelder gemäß Artikel 245 (4-6), Fälschung von Dokumenten, Stempeln, Unterschriften gemäß Artikel 340 (1), vorsätzlich falscher Anschuldigungen gemäß Artikel 346 (2) und Anstiftung zur nationalen, rassistischen, regionalen oder religiösen Feindseligkeit gemäß Artikel 189 (2) des tadschikischen Strafgesetzbuches inhaftiert worden.

Die Staatsanwaltschaft der Region Sughd leitete ein Strafverfahren gegen Khairullo Mirsaidov ein, nachdem er im November 2017 einen offenen Brief an den Präsidenten und den Generalstaatsanwalt von Tadschikistan sowie an den Leiter der Verwaltung der Region Sughd veröffentlicht hatte, in dem er Korruptionsvorwürfe gegen lokale Beamt_innen in Chudschand erhob.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In den vergangenen drei Jahren ist der Rahmen für freie Meinungsäußerung und insbesondere für friedlichen Dissens in Tadschikistan drastisch eingeschränkt worden, und die Angst vor Repressalien wegen jeglicher Form von Kritik bzw. vermeintlicher Kritik an den Behörden hat die tadschikische Gesellschaft erfasst. Nationale Sicherheit und die Bekämpfung – realer und vermeintlicher – terroristischer Gefahren dominieren die politische Agenda und den offiziellen Diskurs auf Kosten der Achtung der Menschenrechte. Die Behörden berufen sich auf nationale Sicherheitsbedenken, um immer strengere Einschränkungen der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu rechtfertigen, und darauf, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um die Stabilität zu gewährleisten. Unabhängige Medien und einzelne Journalist_innen, die die Behörden kritisieren oder Themen behandeln, die von den Behörden als sensibel und die nationale Sicherheit betreffend angesehen werden, waren Einschüchterungen und Schikanierungen durch Polizei und Sicherheitsdienste ausgesetzt.

Nach seinem Besuch in Tadschikistan im März 2016 konstatierte der UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, "ein Klima der Angst hat wichtige Bereiche der Zivilgesellschaft erfasst und unterdrückt die freie Meinungsäußerung auf eine Weise, die nur zu Unsicherheit und Unmut führen kann […]Der Druck auf die politische Landschaft Tadschikistans erstreckt sich über das gesamte Spektrum an Aktivitäten, von unabhängigen Medien, Internet und mobiler Kommunikation bis hin zu Zivilgesellschaft, Rechtsbeiständen und gläubigen Menschen [...] neue Gesetze und Maßnahmen haben ein scharfes Vorgehen gegen politische Alternativen im Rahmen von Einschüchterungen, Inhaftierungen und geschlossenen Strafverfahren ermöglicht."

Das Recht auf freie Meinungsäußerung, das auch das Recht auf die Beschaffung, den Empfang und die Weitergabe von Informationen umfasst, ist in Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) verankert, dem Tadschikistan1999 beigetreten ist.