Journalist_innen unter Druck

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Sieben Investigativjournalist_innen sind seit Februar vom französischen Inlandsgeheimdienst vorgeladen worden, nachdem gegen sie eine Voruntersuchung wegen Preisgabe eines Geheimnisses der Landesverteidigung eingeleitet wurde. Sie hatten im April die sogenannten "Yemen Papers" veröffentlicht – eine Reihe geheimer Dokumente über den Verkauf französischer Waffen und deren Einsatz gegen die Zivilbevölkerung im Bürgerkrieg im Jemen. Die Behörden setzen die Journalist_innen unter Druck, ihre Quellen preiszugeben.

Appell an

Rémy Heitz

Tribunal de Paris, Section C1 Terrorisme

et atteinte à la sûreté de l’Etat

Parvis du Tribunal de Paris

75859 Paris Cedex 17, FRANKREICH

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Frankreich

I. E. Frau Anne-Marie Descôtes

Pariser Platz 5

10117 Berlin

Fax: 030-590 039 110

E-Mail: cad.berlin-amba@diplomatie.gouv.fr

Amnesty fordert:

  • Bitte stellen Sie die Voruntersuchung gegen Geoffrey Livolsi, Mathias Destal, Benoît Collombat und die anderen Investigativjournalist_innen unverzüglich ein.
  • Sorgen Sie dafür, dass ihr Recht auf freie Meinungsäußerung respektiert wird und sie ihre Arbeit ohne Angst vor Repressalien fortsetzen können.

Sachlage

Gegen zahlreiche Journalist_innen läuft derzeit eine Voruntersuchung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der sogenannten "Yemen Papers" im April dieses Jahres. Darin wurden Informationen über den Verkauf französischer Waffen an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate und der Einsatz dieser Waffen gegen die Zivilbevölkerung im Bürgerkrieg im Jemen publik gemacht. Seit Februar sind mindestens sieben Investigativjournalist_innen zur Vernehmung vor den französischen Inlandsgeheimdienst zitiert worden. Unter ihnen sind auch die Journalisten Geoffrey Livolsi und Mathias Destal, die für das investigative Onlinemedium Disclose arbeiten, sowie Benoît Collombat, ein Mitarbeiter von Radio France. Die Behörden luden die Journalist_innen als Verdächtige vor und befragten sie zu ihren Quellen. Das Vorgehen der Journalist_innen ist jedoch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Die Ermittlungen gegen sie sind unverzüglich einzustellen.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung schützt das Recht jeder Person, sich Informationen und Gedankengut aller Art zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Hierzu zählen auch Informationen über schwere Menschenrechtsverletzungen. Journalist_innen spielen eine wichtige Rolle, indem sie die Öffentlichkeit mit Informationen versorgen. Sie müssen daher in der Lage sein, ihrer Arbeit ohne Furcht vor Schikane oder Repressalien nachzugehen. Amnesty International betrachtet die Ermittlungen gegen die Journalist_innen mit Sorge, da die Behörden versuchen, sie unter Druck zu setzen und zur Preisgabe ihrer Quellen zu bewegen. Es besteht ein öffentliches Interesse an Informationen über Menschenrechtsverletzungen. Journalist_innen, die solche Informationen publik machen, dürfen nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 15. April 2019 veröffentlichte die investigative Medienplattform Disclose die sogenannten "Yemen Papers", eine Reihe geheimer Dokumente über den Waffenverkauf an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate und deren Einsatz gegen die Zivilbevölkerung im Bürgerkrieg im Jemen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://made-in-france.disclose.ngo/en. Seit Februar sind mindestens sieben Journalist_innen zur Vernehmung vor den französischen Inlandsgeheimdienst DGSI (Direction générale de la sécurité intérieure) zitiert worden. Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte gegen sie ein vorläufiges Ermittlungsverfahren wegen Preisgabe eines Geheimnisses der Landesverteidigung eingeleitet. Nach Informationen, die Amnesty International vorliegen, wurden einige der Journalist_innen als Verdächtige vorgeladen, andere als Zeug_innen. Laut weiteren Informationen und Medienberichten konzentrierten sich die Behörden bei der Befragung besonders auf die Informant_innen, die den Journalist_innen die Informationen aus den "Yemen Papers" zugespielt haben.

Personen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und aus Gewissensgründen und auf verantwortliche Weise Informationen über Menschenrechtsverstöße veröffentlichen, sollten von staatlichen Behörden niemals strafrechtlich verfolgt oder anderweitig bestraft werden. Dies gilt auch in Fällen, in denen Informationen von öffentlichem Interesse publiziert bzw. kommuniziert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann unter anderem zum Schutz der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung eingeschränkt werden, sofern die Beschränkungen notwendig und dem angestrebten Ziel angemessen sind. Es beinhaltet außerdem den Schutz von Quellen. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat dies in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 34 wie folgt formuliert: "Die Vertragsstaaten sollten anerkennen und respektieren, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch das eingeschränkte journalistische Privileg umfasst, Informationsquellen nicht offenzulegen" (Ziffer 45). Angesichts der Menschenrechtsverletzungen, die von den französischen Journalist_innen aufgedeckt wurden, stellen die vorläufigen Ermittlungen gegen sie eine unverhältnismäßige Einschränkung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung dar und sind unverzüglich einzustellen.

Am 28. Mai gab der französische Außenminister Jean-Yves Le Drian auf Radio France Inter folgende Stellungnahme ab: "Personen, die unerlaubt im Besitz klassifizierter Dokumente sind, müssen mit Strafverfolgung rechnen […]. Genau so muss der Staat funktionieren. Wenn es keine klassifizierten Dokumente gibt, um die nationale Sicherheit zu schützen, dann steuern wir auf eine sehr gefährliche Situation zu." Auf Nachfrage des Interviewers von Radio France Inter, ob man sich bei der Strafverfolgung auf die Journalist_innen, deren Informant_innen oder beide konzentrieren solle, sagte der Minister: "Jeder, der im Besitz klassifizierter Dokumente ist und diese veröffentlicht, muss sich vor dem Gesetz verantworten. Und das Gesetz besagt, dass die Veröffentlichung verboten ist."