Amnesty Journal 27. März 2017

Kumpanei mit den Folterern

Eritreer in einem Gefangenenlager im libyschen Gharyan, April 2014

Eritreer in einem Gefangenenlager im libyschen Gharyan, April 2014

Die Europäische Union missachtet in ihrer Flüchtlings- und Migrationszusammenarbeit mit afrikanischen Staaten deren Verletzung menschenrechtlicher Standards.

Von Franziska Ulm

Mouhaildin* lag noch im Bett, als er das Echo des Artillerie­beschusses hörte. Er sprang auf, holte seine Kinder und rannte barfuß in Richtung der Marra-Berge. Aus den Augenwinkeln konnte er sehen, wie sein Haus in Flammen aufging. Seine Frau hatte den jüngsten Sohn an ihrer Seite und versuchte, ihrem Mann zu folgen. Doch eine Kugel traf den zwei Jahre alten ­Jungen; sie musste ihn zurücklassen.

Von den Hügeln des Marra-Vulkanplateaus aus beobachtete Mouhaildin im Januar 2016 die Kämpfe zwischen Regierungssoldaten und Rebellen der Sudan Revolutionary Front (SRF) rund um die westsudanesischen Gemeinden Gamrah und Kayah. Gegen Mittag hörte er die Einschläge der Bombardements durch die sudanesische Luftwaffe: Kampfflugzeuge und Explosionen kamen immer näher. Die Menschen, die sich in den Hügeln versteckt hatten, wurden aufgescheucht und versuchten zu entkommen. Mouhaildins dreijähriger Sohn war nicht schnell genug, eine Bombe schlug direkt neben ihm ein. Schwarzer Rauch stieg auf, der die Farbe änderte. Es roch nach verfaulten Eiern.

Wie durch ein Wunder fand Mouhaildin seinen Sohn Stunden später äußerlich zunächst unverletzt vor. Doch dann fing er an zu husten und zu erbrechen. Er bekam offene Wunden auf der Haut, die zwei Wochen nach dem mutmaßlichen Giftgas­angriff begann, in Fetzen abzufallen. Abgemagert wie ein Skelett sei sein Sohn, erzählt Mouhaildin in dem Amnesty-Bericht "Scorched Earth, Poisoned Air", der die Verwendung chemischer Waffen durch sudanesische Regierungseinheiten in Darfur dokumentiert. Auch neun Monate nach dem Angriff hatte sich Mouhaildins Sohn davon nicht erholt.

32 solcher Angriffe, bei denen sudanesische Soldaten zwischen Januar und September 2016 chemische Kampfmittel einsetzten, führt der Bericht auf. Sie sind die Fortsetzung eines Krieges, den die sudanesische Regierung unter Präsident Omar al-­Bashir bereits seit mehr als einem Jahrzehnt gegen die eigene Bevölkerung führt – vor allem in der an den Tschad angrenzenden Region Darfur. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag klagte ihn 2009 deshalb wegen Kriegsverbrechen in zwei Fällen sowie wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in fünf Punkten an.

Für die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten scheint die neuerliche Eskalation des Kriegs durch den Einsatz von Giftgas jedoch kein Grund zu sein, endlich tätig zu werden: Weder hat die Bundesregierung die sudanesische Regierung öffentlich für ihre Menschenrechtsverletzungen verurteilt, noch wurde ein Prüfverfahren bei der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) beantragt. Stattdessen bietet die Europäische Union dem mit internationalem Haft­befehl gesuchten Staatschef Omar al-Bashir Gelder und Projekte an, wenn dessen Sicherheitskräfte im Gegenzug verhindern, dass Menschen über den Sudan weiter bis nach Europa gelangen.

Im Rahmen des sogenannten Khartum-Prozesses, den EU-Vertreter und Repräsentanten der Afrikanischen Union im November 2014 auf einer Ministerkonferenz in Rom per Deklaration beschlossen, wurden unter anderem Projekte vereinbart, die den Zweck verfolgen, die Situation von Flüchtlingen vor Ort zu verbessern. Doch Hauptziel der Initiative, die vor allem Eritrea, Äthiopien, Somalia, Südsudan, Sudan und Kenia betrifft, ist eine bessere Kontrolle der Migration aus Ostafrika.

Eine engere Zusammenarbeit mit diesen Staaten in den Bereichen Grenzkontrolle sowie Bekämpfung von Schleuserkriminalität soll dafür sorgen, Migration und Flucht nach Europa zu verringern. So rühmen sich etwa die sudanesischen Streitkräfte, im vergangenen Jahr 1.500 Schutzsuchende festgenommen zu haben. Was mit ihnen danach geschah, ist ungewiss – doch bekannt gewordene Einzelfälle lassen Schlimmes ahnen: Im Mai 2016 wurde eine Gruppe von mehr als 400 Eritreern ohne Einzelfallprüfung aus dem Sudan in ihr Herkunftsland abgeschoben, wo ihnen Inhaftierung und Folter drohen. Denn Flucht wird in Eritrea als Hochverrat gewertet.

Schaffen es Schutzsuchende dennoch über die sudanesische Grenze bis nach Libyen, sind sie weiteren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. So berichtete der 23-jährige Abdurrahman* aus Eritrea Amnesty International, was geschah, nachdem er in einem Boot mit 120 Menschen im Januar 2016 von der libyschen Küstenwache aufgegriffen wurde: Besatzungsmitglieder schlugen mit Gummischläuchen und Holzstöcken auf ihn ein.

Doch die wirkliche Tortur beginnt für viele erst, wenn sie in einem der 24 libyschen Haftzentren landen, die von Regierungseinheiten und unterschiedlichen Milizen unterhalten werden. Dort hausen sie unter unmenschlichen Bedingungen. Misshandlungen und Ausbeutung während der Haft sind an der Tagesordnung – sowie die Ungewissheit, ob und wann die Gefangenschaft endet. Denn in dem faktisch gescheiterten Staat gibt es weder eine unabhängige Rechtsprechung noch ein funktionierendes Asylsystem.

Die EU unterstützt bereits seit Sommer 2016 die libysche Küstenwache: Ausbildung und Ausstattung sollen dafür sorgen, dass kein Mensch mehr ungebeten nach Europa gelangen kann. Die Bedingungen in den Haftzentren sollen ebenfalls verbessert werden, auch wenn unklar bleibt, wie das angesichts der vielen zuständigen Milizen gelingen soll.

Sudan und Libyen sind keine Einzelfälle, auch wenn sich hier besonders drastisch zeigt, dass die EU keine Scheu vor Kooperationen mit Staaten hat, die Menschenrechte verletzen. Dafür hat das Staatenbündnis seine eigenen Maßstäbe über Bord geworfen, die noch 2012 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurden: Der erfolgreiche Kampf für Frieden, Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte war nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges die Antriebsfeder der EU und Grund für ihre Strahlkraft bis heute.

Doch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Prinzipien zum Flüchtlingsschutz drohen durch die kurzsichtig auf Abschottung zielende Zusammenarbeit mit den Staaten Nord- und Ostafrikas untergraben zu werden – ebenso wie das Recht auf ein angemessenes Asylverfahren oder das Gebot, Menschen nicht in Staaten abzuschieben, in denen ihnen Tod und Verfolgung drohen. Ob Menschenrechtsstandards in den von der EU unterstützten Staaten eingehalten werden, scheint nachrangig zu sein, solange diese Staaten Menschen daran hindern, in die EU zu gelangen.

Zugleich werden Staaten wie Kenia mit ihrer Verantwortung für Flüchtlinge alleingelassen: Dadaab ist weiterhin das größte Flüchtlingslager der Welt; mehr als eine Million Flüchtlinge aus den benachbarten Krisenstaaten hat die Regierung in Nairobi in den vergangenen Jahren zeitweise aufgenommen. Dennoch betrachtet es die EU als Selbstverständlichkeit, dass Kenia ohne eine auch nur annähernd ausreichende finanzielle Unterstützung für deren Versorgung aufkommt.

Und weiter nördlich setzen die EU und ihre Mitgliedsstaaten alles daran, durch Migrationskooperationen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen für Flüchtlinge auf andere Staaten abzuwälzen. Leidtragende sind die Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen oder ihre Familie in Sicherheit bringen wollen.

  • Name aus Schutzgründen geändert.

Franziska Ulm ist Amnesty-Fachreferentin für Afrika.

Dieser Artikel ist in der Ausgabe April / Mai 2017 des Amnesty Journals erschienen.

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