Amnesty Report 09. Juni 2016

Südafrika 2016

 

Die Polizei wendete weiterhin Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewalt an, doch wurde ein gewisses Maß an Rechenschaftspflicht durchgesetzt. Gegen Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor gezielt Gewalt eingesetzt; Todesfälle, Vertreibungen und Eigentumszerstörungen waren die Folge. Für HIV-infizierte Personen wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung zwar weiter ausgebaut, doch gab es in vielen Bereichen noch immer Engpässe. Bei der Bekämpfung von Hassverbrechen aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität konnten Fortschritte erzielt werden. Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungen und Bedrohungen durch Mitglieder der Regierungspartei und Angehörige der Behörden ausgesetzt.

Hintergrund

Die Regierung geriet wegen mutmaßlicher Korruption, Mängeln bei öffentlichen Dienstleistungen und weiterer Missstände unter wachsenden Druck seitens der Oppositionsparteien, der Zivilgesellschaft und der Gemeinden. Die ordnungsgemäße Arbeit des Parlaments wurde durch wiederholte Gegenrede der Opposition und nicht vorschriftsmäßige Reaktionen der Regierungspartei African National Congress (ANC) untergraben. Die Enttäuschung über den langsamen Verlauf der Reform zur Überwindung der Altlasten der Apartheid führte in verschiedenen Sektoren zu landesweiten Protesten, z. B. an tertiären Bildungsein-richtungen. Die anhaltend hohe Ungleichheit beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen hatte massive Proteste in vielen Teilen des Landes zur Folge. Institutionen der Strafjustiz, darunter die Polizeiaufsichtsbehörde und die Staatsanwaltschaft, wurden durch Skandale und interne Spannungen destabilisiert, sodass ihre Glaubwürdigkeit Schaden nahm. Die Spannungen zwischen der Regierung und der Judikative nahmen zu.

Im Januar 2015 ratifizierte Südafrika den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

Exzessive Gewaltanwendung

Am 25. Juni 2015 legte Präsident Jacob Zuma der Öffentlichkeit den Abschlussbericht und die Empfehlungen der Marikana-Untersuchungskommission vor. Die Kommission hatte die Aufgabe, die Ursachen und Umstände des Todes von 34 Personen im August 2012 in der von dem britischen Bergbauunternehmen LONMIN Plc. in der Provinz Nordwest betriebenen Platinmine Marikana zu untersuchen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die "entscheidende Ursache" der Vorkommnisse vom 16. August 2012 die am Abend zuvor getroffene rechtswidrige Entscheidung hochrangiger Polizeibeamter gewesen sei, die streikenden Arbeiter bis zum Ende des nächsten Tages zu entwaffnen und – wenn nötig auch mit Gewalt – zu vertreiben. Nach Ansicht der Kommission waren alle an dem Treffen beteiligten Beamten für diese Entscheidung verantwortlich. Sie hätten zudem die Arbeit der Kommission behindert und verzögert, indem sie versucht hätten, Beweismaterial zu unterschlagen und eine eigene Version des Tathergangs zu konstruieren, um die Todesfälle zu rechtfertigen.

Die Kommission stellte zudem fest, dass am ersten Tatort, an dem die Polizei 17 Personen erschoss, keine objektiven Beweise dafür zu finden waren, dass die Streikenden beabsichtigt hatten, die Polizei anzugreifen. Auch hätten die Todesfälle und Verletzungen vermieden werden können, wenn die Polizei Methoden minimaler Gewaltanwendung effektiver eingesetzt hätte. Die Kommission folgerte, dass einige Polizisten die Grenzen angemessener Selbstverteidigung oder Notwehr überschritten haben könnten.

Der Kommission zufolge konnte die Polizei keine plausible Rechtfertigung für die tödlichen Schüsse auf 17 weitere Streikende am zweiten Tatort präsentieren. Dort habe es offensichtlich an Befehlsverantwortung und Kontrolle gemangelt. Die Kommission empfahl die Bildung eines Expertenteams unter der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft, um die Tötungen strafrechtlich zu untersuchen. Die Kommission empfahl zudem eine Untersuchung des Verhaltens eines hochrangigen Polizisten, der es unterlassen hatte, ihm unterstehende medizinische Einheiten an den ersten Tatort zu schicken, was zum Tod einiger verletzter Streikender geführt hatte. Ende 2015 waren erste Schritte zur Umsetzung dieser Empfehlungen unternommen worden.

Der Präsident selbst reagierte auf weitere Empfehlungen der Kommission, so beispielsweise auf die Empfehlung, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um über die Eignung der Nationalen Polizeichefin Generalin Riah Phiyega für ihr Amt zu befinden. Er ordnete daraufhin ihre Suspendierung vom Dienst an. Die Staatsanwaltschaft erneuerte die Anklagen gegen einige am Streik beteiligte Arbeiter im Zusammenhang mit dem Tod von zwei Angehörigen des LONMIN-Sicherheitsdienstes und dem Tod von drei nicht am Streik beteiligten Arbeitern.

Außergerichtliche Hinrichtungen

Für den Zeitraum 2014/15 meldete die unabhängige Polizeiaufsichtsbehörde (Independent Police Investigative Directorate – IPID) 396 Todesfälle infolge von Polizeieinsätzen, dies waren sechs mehr als im Vorjahr.

Das Verfahren gegen 27 Polizisten, von denen die meisten der inzwischen aufgelösten Einheit Cato Manor Organised Crime Unit angehört hatten, vor dem Hohen Gericht in Durban wurde nochmals verschoben und soll nun im Februar 2016 stattfinden. Den Polizisten werden Mord und andere Straftaten in 28 Fällen vorgeworfen. Unter anderem wird ihnen die Tötung von Bongani Mkhize, dem Eigentümer eines Taxiunternehmens, zur Last gelegt. Dieser war im Februar 2009 getötet worden, drei Monate nachdem er eine Anordnung des Hohen Gerichts erwirkt hatte, in der die Polizei ausdrücklich angewiesen worden war, ihn nicht zu töten.

Im November 2015 wurden vier Polizeibeamte aus Krugersdorp in der Nähe von Johannesburg festgenommen und vor Gericht gestellt, weil sie am 19. Oktober den Straftatverdächtigen Khulekani Mpanza erschossen haben sollen. Sie wurden wegen Mordes und Strafvereitelung angeklagt. Die Festnahmen erfolgten, nachdem Videomaterial des Vorfalls in den Medien veröffentlicht wurde. Der amtierende nationale Polizeichef ordnete die Suspendierung des Leiters der Polizeiwache von Krugersdorp an.

Am 18. Mai 2015 wurde Sipho Ndovela vor einem Amtsgericht im Stadtteil Umlazi in Durban erschossen. Er war als Zeuge im Fall der Ermordung eines Mannes vorgeladen, der Opfer der im Glebelands Hostel von Durban permanent stattfindenden Gewaltkriminalität geworden war, und sollte an diesem Tag einen der Drahtzieher der Gewalt in dem Wohnkomplex identifizieren und belasten. Seit März 2014 waren dort mehr als 50 Personen bei gezielten Anschlägen getötet worden. Die offiziellen Ermittlungen in diesen Fällen waren wenig erfolgreich, da die Behörden gefährdete Personen nicht angemessen schützten und auch nicht dafür sorgten, dass die Rechte von festgenommenen Tatverdächtigen bei Verhören durch die Polizei gewahrt wurden.

Folter und andere Misshandlungen – Todesfälle in Gewahrsam

Für 2014/2015 dokumentierte die IPID 244 Todesfälle in Polizeigewahrsam. Im selben Zeitraum verzeichnete die IPID zudem 145 Fälle von Folter, 34 Fälle von Vergewaltigung und 3711 Fälle von tätlichen Übergriffen durch Polizisten.

Nach dem Abschluss ihrer Untersuchung des Todes von Zinakile Fica in Polizeigewahrsam im März 2014 übergab die IPID den Fall im August 2015 zur weiteren strafrechtlichen Bearbeitung an die Generalstaatsanwaltschaft. Zinakile Fica war zusammen mit anderen Personen im Glebelands Hostel festgenommen worden und während seines Verhörs auf der Polizeiwache von Prospecton gestorben. Die Ergebnisse einer unabhängigen Autopsie und Zeugenaussagen ließen darauf schließen, dass er während des Polizeiverhörs durch Erstickungsfolter gestorben war.

Am 11. November 2015 wurden acht Polizisten zu Gefängnisstrafen von jeweils 15 Jahren verurteilt, nachdem sie im August des Mordes an Mido Macia im Februar 2013 für schuldig befunden worden waren. Die Polizisten hatten den Mann nach seiner Festnahme an den hinteren Teil ihres Fahrzeugs gefesselt und ihn etwa 200 Meter hinter sich hergezogen, bevor sie ihn rechtswidrig auf einer Polizeiwache inhaftierten. Das Hohe Gericht in Pretoria sah es zudem als erwiesen an, dass sieben der Angeklagten Mido Macia in der Zelle tätlich angegriffen hatten, in der er schließlich starb.

Internationale Strafverfolgung

Im Juni 2015 reichte das Zentrum für Rechtsstreitigkeiten im südlichen Afrika (Southern African Litigation Centre) Klage gegen die Regierung ein, um zu erwirken, dass die Regierung den vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir ausgestellten Haftbefehl vollstreckt, da sich al-Bashir anlässlich eines Gipfeltreffens der Afrikanischen Union in Südafrika aufhielt. Das Hohe Gericht von Nord-Gauteng erließ am 14. Juni 2015 eine einstweilige Verfügung, die Präsident al-Bashir bis zur endgültigen Beschlussfassung des Gerichts daran hindern sollte, das Land zu verlassen. Am 15. Juni wies das Hohe Gericht von Nord-Gauteng den Justiz- und den Polizeiminister sowie andere Behördenvertreter Südafrikas an, Präsident al-Bashir festzunehmen und zu inhaftieren, um ihn anschließend an den IStGH zu überstellen.

Am selben Tag gestatteten die südafrikanischen Behörden al-Bashir jedoch in eindeutiger Verletzung der gerichtlichen Verfügung die Ausreise aus Südafrika. Das Hohe Gericht von Nord-Gauteng forderte daraufhin die Regierung auf, eidesstattlich zu erklären, weshalb der sudanesische Präsident entgegen der einstweiligen Verfügung das Land verlassen konnte. Die Regierung legte eine eidesstattliche Erklärung vor und beantragte, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Hohen Gerichts vom 15. Juni einlegen zu dürfen. Am 16. September 2015 wies das Hohe Gericht von Nord-Gauteng den Antrag der Regierung auf Rechtsmittel zurück und erklärte, dass in der Angelegenheit eine Berufung keine Erfolgsaussichten habe. Im Oktober 2015 wendete sich die Regierung mit einer Eingabe an das Oberste Berufungsgericht. Später erklärte die Regierung, dass sie erwäge, sich aus dem IStGH zurückzuziehen.

Unternehmensverantwortung

Im Oktober 2015 beantragten Anwälte im Namen von 56 Einzelklägern im Fall Nkala und andere gegen Harmony Gold und andere beim Hohen Gericht von Süd-Gauteng, die Einzelklagen zu einer Sammelklage zusammenzulegen. Die Kläger forderten im Namen Tausender Minenarbeiter, ehemaliger Minenarbeiter und Familienangehöriger gestorbener Minenarbeiter Schadenersatz von 32 Goldminengesellschaften, weil diese nach Ansicht der Kläger keine angemessenen vorbeugenden Maßnahmen gegen spezifische Berufskrankheiten wie Staublunge und Tuberkulose ergriffen hätten. Diese Krankheiten seien verursacht worden, weil die Bergleute bei ihrer Arbeit Untertage Quarzstaub ausgesetzt gewesen seien. Die Urteilsfindung in dieser Angelegenheit wurde verschoben.

Die Marikana-Untersuchungskommission stellte in ihrem Abschlussbericht fest, dass das Unternehmen LONMIN Plc. in mehrfacher Hinsicht für die Vorkommnisse in dem von ihm betriebenen Bergwerk Marikana mitverantwortlich sei. So habe es nicht alles in seiner Macht Stehende getan, um die Arbeitskonflikte zu lösen, die zu den Tötungen im August 2012 geführt hatten. Überdies habe es keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die Kommission stellte auch fest, dass LONMIN Plc. seinen in den Sozial- und Arbeitsplänen enthaltenen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sei. Das gelte insbesondere für die Verpflichtung, den Arbeitneh-mern angemessene Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Die Kommission wies das von LONMIN Plc. vorgebrachte Argument zurück, dass es wirtschaftlich nicht in der Lage gewesen sei, seine Verpflichtung zur Schaffung angemessenen Wohnraums umzusetzen. Nach Auffassung der Kommission hatte das Unternehmen damit ein unsicheres Umfeld geschaffen.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Während des Jahres 2015 gab es zahlreiche Fälle von Gewaltanwendung gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten.

Im Januar 2015 plünderten lokale Anwohner 440 Geschäfte, die von Flüchtlingen und Migranten in 15 verschiedenen Gebieten von Soweto in der Provinz Gauteng betrieben wurden. Vier Personen starben, darunter auch Ortsansässige, die als Unbeteiligte zwischen die Fronten geraten waren. Knapp 1400 Flüchtlinge und Migranten wurden vertrieben.

Im April 2015 führte eine neue Welle von Übergriffen, die sich hauptsächlich auf den Großraum Durban konzentrierte, zu mindestens vier Toten, zahlreichen Schwerverletzten sowie Plünderungen. Mindestens 5000 Flüchtlinge und Migranten flohen daraufhin aus ihren Unterkünften und ließen ihre Kleinbetriebe zurück, um in drei staatlichen Übergangslagern oder in informellen Schutzunterkünften Zuflucht zu suchen.

Selten hatte es im Großraum Durban einen derart massiven Ausbruch von Gewalt gegeben. Auslöser dafür war offenbar die von den Medien flächendeckend aufgegriffene Äußerung des Zulu-Königs Goodwill Zwelithini, die Regierung solle sicherstellen, dass alle "Ausländer" Südafrika verlassen. In den vorläufigen Ergebnissen einer Untersuchung der Südafri-kanischen Menschenrechtskommission wurden diese Bemerkungen zwar als schädigend bezeichnet, man war aber nicht der Ansicht, Goodwill Zwelithini habe dadurch zur Gewalt aufgerufen. Die Regierung verurteilte den Gewaltausbruch und richtete einen Interministeriellen Ausschuss zur landesweiten Koordinierung von Gegenmaßnahmen ein. Die Provinzregierung KwaZulu-Natal berief die ehemalige UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, um eine Untersuchung über den Gewaltausbruch durchzuführen. Die Untersuchung war Ende 2015 noch nicht abgeschlossen.

Im Oktober 2015 wurden in Grahamstown in der Provinz Ostkap möglicherweise 300, mindestens aber 138 von Flüchtlingen und Migranten geführte Geschäfte angegriffen. Die Polizei räumte später ein, auf frühere Warnungen zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht reagiert zu haben, und nahm fast 90 mutmaßliche Täter fest, die Ende Oktober vor Gericht gestellt wurden.

Im Zuge der Operation Fiela, einer offenbar landesweiten Operation zum Zweck der Verbrechensbekämpfung, die am 27. April 2015 begann, wurden Hunderte Flüchtlinge und Asylsuchende rechtswidrig inhaftiert und der Gefahr der Abschiebung ausgesetzt. Die Polizei führte mit Unterstützung des Militärs Razzien und Festnahmen in den Innenstadtbereichen von Johannesburg und anderen Städten durch. Nachdem am 8. Mai Razzien und Massenfestnahmen in der Zentralen Me-thodistenkirche und in einem in der Nähe gelegenen Wohnblock durchgeführt worden waren, hinderten Polizisten und Migrationsbeamte mindestens 400 in der zentralen Polizeistation von Johannesburg in Gewahrsam gehaltene Flüchtlinge und Asylsuchende mehr als vier Tage lang daran, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, obwohl entsprechende gerichtliche Dringlichkeitsanordnungen vorlagen. Am 12. Mai entschied das Hohe Gericht, dass die Beamten dem Gericht eine komplette Liste aller Gefangenen vorlegen müssten, und verbot den Behörden, innerhalb der nächsten zwei Wochen irgendeine dieser Personen abzuschieben, solange keine angemessene Rechtsberatung gewährt worden sei. Diese wurde daraufhin zugelassen.

Im März 2015 wies das Oberste Berufungsgericht das Innenministerium an, das Flüchtlingsaufnahmezentrum in Port Elizabeth (Port Elizabeth Refugee Reception Office) wieder zu öffnen. Die Rechtsmittel des Innenministeriums gegen diese Entscheidung wurden vom Verfassungsgericht abgewiesen. Der diskriminierungsfreie Zugang zu Asylverfahren wurde jedoch erneut gefährdet, als die Regierung drastische Änderungen des Asylgesetzes vorschlug. Vorgesehen waren u. a. Einschränkungen beim Zugang zur Existenzsicherung für Asylsuchende. Zum Jahresende war die Debatte über die Gesetzesnovelle noch nicht abgeschlossen.

Frauenrechte

HIV war weiterhin die Hauptursache für Müttersterblichkeit. Fast ein Drittel der schwangeren Frauen war HIV-infiziert, doch trug der seit 2011 existierende verbesserte Zugang zu kostenloser antiretroviraler Behandlung für schwangere Frauen zu einem drastischen Rückgang der Müttersterblichkeitsrate bei: Entsprechende Todesfälle in Gesundheitseinrichtungen waren um beinahe ein Viertel zurückgegangen. Trotz dieses Fortschritts war die Müttersterblichkeitsrate nach wie vor hoch, und Bemühungen zu ihrer Reduzierung wurden durch einen Mangel an Ärzten und Pflegepersonal sowie durch unzureichend ausgestattete Gesundheitseinrichtungen und nur eingeschränkt verfügbare Notfallbeförderung beeinträchtigt. Sowohl die Südafrikanische Menschenrechtskommission als auch eine zivilgesellschaftlich geleitete Untersuchungskommission zur Überprüfung des Gesundheitssystems in der Provinz Freistaat (People’s Commission of Inquiry into the Free State Healthcare System) wiesen auf die unzulängliche Verwaltung des Gesundheitsministeriums auf Provinzebene hin.

Die kostenlose Versorgung mit antiretroviralen Medikamenten durch das öffentliche Gesundheitssystem wurde 2015 zwar zunehmend ausgeweitet, aber weitere Fortschritte drohten durch die anhaltend unzureichende Vorratshaltung an unentbehrlichen Medikamenten in allen Landesteilen untergraben zu werden.

Fälle von Tuberkulose (TB) und Fälle von multiresistenter TB waren nach wie vor weit verbreitet, was für HIV- und AIDS-Patienten ein ernstes gesundheitliches Risiko darstellte.

Medizinische Forschungsberichte zeigten weiterhin, dass vor allem junge Frauen im Alter von 15 bis 24 Jahren von neuen HIV-Infektionen betroffen waren. Aufgrund biologischer und sozialer Einflussfaktoren bestand für Frauen in dieser Altersgruppe ein bis zu achtmal höheres Risiko einer HIV-Infektion als für den Rest der Bevölkerung. Aus in den Gesundheitsdistrikten erhobenen Daten ging hervor, dass die Schwangerschaftsraten bei Mädchen unter 18 Jahren hoch waren und auf diese Altersgruppe im Zeitraum 2014/15 eine von 14 Geburten in Südafrika entfiel. Der Bericht wies mit Besorgnis darauf hin, dass die Geburtenrate in dieser Altersgruppe in den ärmsten Distrikten am höchsten war und sich die Kluft zwischen dem ärmsten Fünftel und dem reichsten Fünftel der Bevölkerung zunehmend vergrößere.

Ein bedeutender Fortschritt wurde im Bereich der sexuellen und reproduktiven Rechte von Jugendlichen erzielt. Mit der Verabschiedung des Änderungsgesetzes über Sexualdelikte (Sexual Offences Amendment Act – Act no. 5) von 2015 wurde das verfassungsgerichtliche Urteil im Fall Teddy Bear Clinic for Abused Children gegen den Justizminister und andere (2013) umgesetzt, nach dem die Rechte von Kindern auf Würde und Privatsphäre zu schützen sind und der Grundsatz des Kindeswohls unein-geschränkt gewahrt werden muss. Das novellierte Gesetz erklärte einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen im Alter von 12 bis 16 Jahren für straffrei.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen

Bei der Bekämpfung von Hassverbrechen aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität wurden im Jahr 2015 Fortschritte erzielt, indem die Regierung entsprechende Maßnahmen von der nationalen Ebene auf die Provinzebene ausweitete. In mindestens fünf Provinzen wurden Provinzarbeitsgruppen (Provincial Task Teams) gebildet, um einen verbesserten Informationsfluss zur Nationalen Arbeitsgruppe (National Task Team) zu gewährleisten, bestehend aus Vertretern der Zivilgesellschaft und der Regierung.

Das schnelle Eingreifteam (Rapid Response Team) machte weitere Fortschritte bei der Aufklärung noch ungelöster Fälle gezielter Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI). Im Mai 2015 sprach das Hohe Gericht von Potchefstroom einen Mann schuldig, im August 2014 die lesbische Frau Disebo Gift Makau vergewaltigt und getötet zu haben, und verurteilte ihn zu zweimal lebenslanger Haft und wegen Raubes zu weiteren 15 Jahren Gefängnis. Der Richter bestätigte, dass Disebo Gift Makau aufgrund ihrer sexuellen Orientierung angegriffen worden war. Im Juli 2015 verurteilte das Hohe Gericht von Nord-Pretoria einen Mann wegen der im September 2014 verübten Vergewaltigung und Ermordung der lesbischen Frau Thembelihle Sokhela. Er erhielt eine Haftstrafe von 22 Jahren. In diesem Fall berücksichtigte der Richter bei seiner Urteilsfindung die sexuelle Orientierung des Opfers nicht. Zivilgesellschaftliche Beobachter zeigten sich weiterhin besorgt über die eingeschränkten polizeilichen Ermittlungen im Fall der Ermordung von David Olyn. Der schwule Mann war im März 2014 in der Provinz Westkap geschlagen und bei lebendigem Leibe verbrannt worden. Im Oktober 2015 begann in diesem Fall ein Gerichtsverfahren.

Menschenrechtsverteidiger

Die Drangsalierung von Menschenrechtsverteidigern und -organisationen und die Versuche zur Schwächung von Aufsichtsgremien durch die Regierungspartei und Behördenvertreter gaben weiterhin Anlass zur Sorge.

ANC-Mitglieder gingen in der Provinz Freistaat gegen Aktivisten der für Gesundheitsrechte von HIV-positiven Menschen eintretenden Gruppe Treatment Action Campaign (TAC) vor, weil diese eine Kampagne zur Verbesserung der Gesundheitsdienstleistungen in dieser Provinz durchführten. Im Februar 2015 rief die ANC-Jugendorganisation ANC Youth League mit aufwiegelnden Parolen zu einem Protestmarsch auf das TAC-Büro in Bloemfontein auf, und im Juli 2015 störten ANC-Mitglieder eine öffentliche Versammlung der TAC.

Das Versammlungsgesetz (Regulation of Gatherings Act) wurde weiterhin von den Behörden genutzt, um das Recht auf Protest einzuschränken. Im Oktober 2015 wurden 94 kommunale Gesundheitsdienstleistende und TAC-Aktivisten, die im Juli 2014 bei einer friedlichen Mahnwache vor dem Gesundheitsministerium der Provinz Freistaat festgenommen worden waren, schuldig gesprochen, an einer nicht angemeldeten Zusammenkunft teilgenommen zu haben. Das Urteil des Verwaltungsgerichts von Bloemfontein lief darauf hinaus, dass jegliche Versammlung von mehr als 15 Personen ohne vorherige Anmeldung bei der Polizei als "verbotene" Zusammenkunft eingestuft werden konnte, womit sie als rechtswidrig galt und mit einer Haftstrafe zu ahnden war. Die Angeklagten beabsichtigten, beim Hohen Gericht Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Es gab weiterhin Berichte, wonach Menschenrechtsverteidiger sowie Journalisten und Gemeindeaktivisten von Angehörigen der Kriminalpolizei oder des Geheimdienstes überwacht wurden.

Die staatliche Beschwerdestelle (Office of the Public Protector) erhielt ein gewisses Maß an Unterstützung von der Justiz. Im Oktober 2015 entschied das Oberste Berufungsgericht, dass die Entscheidungen, Untersuchungsergebnisse und Vorschläge für Abhilfemaßnahmen der Beschwerdestelle nicht ignoriert werden dürften, sondern zu einer juristischen Überprüfung führen müssten. Das Urteil erfolgte als Reaktion auf eine Untersuchung der Ombudsfrau, die den Geschäftsführer der staatlichen Medienanstalt betraf.

Der Prozess gegen einen Polizisten, der im Oktober 2013 während eines Protests in Cato Crest in Durban die 17-jährige Wohnrechtsaktivistin Nqobile Nzuza erschossen haben soll, wurde auf Februar 2016 verschoben. Im März 2015 wurden zwei lokale Abgeordnete der Regierungspartei zusammen mit einer weiteren Person festgenommen, weil ihnen vorgeworfen wurde, im September 2013 die Wohnrechtsaktivistin Thulisile Ndlovu in KwaNdengezi in Durban getötet zu haben. Das Verfahren war Ende 2015 noch nicht abgeschlossen.

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