Amnesty Report Zypern 09. Mai 2015

Zypern 2015

 

Nach wie vor inhaftierten die Zuwanderungsbehörden routinemäßig Hunderte von Migranten sowie bestimmte Gruppen von Asylsuchenden über längere Zeiträume hinweg unter gefängnisartigen Bedingungen, bis sie abgeschoben wurden. Unter den Inhaftierten waren auch Flüchtlinge aus Syrien. Manche inhaftierten Frauen wurden von ihren kleinen Kindern getrennt.

Hintergrund

Im Februar 2014 nahmen die Wortführer der griechischen und der türkischen Zyprer nach einer Pause von 18 Monaten die Verhandlungen über die Wiedervereinigung der Insel wieder auf, doch waren bis Jahresende keine Fortschritte zu verzeichnen.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, abgewiesene Asylsuchende und bestimmte Gruppen von Asylsuchenden wurden routinemäßig über längere Zeiträume hinweg in der zentralen Abschiebehafteinrichtung im Dorf Menogia festgehalten, während sie auf ihre Abschiebung warteten. Auch Flüchtlinge aus Syrien wurden in Gewahrsam genommen, obwohl sich Zypern offiziell dazu verpflichtet hatte, keine syrischen Staatsangehörigen abzuschieben.

Die in Menogia inhaftierten Personen wurden unter beengten, gefängnisartigen Bedingungen festgehalten. Die Inhaftierten beklagten sich über die begrenzte Zeit, die sie sich im Freien bewegen durften, die Qualität des Essens und die Tatsache, dass ihre Zellen zwischen 22.30 Uhr und 7.30 Uhr abgeschlossen waren. Eine kleine Anzahl von Migrantinnen wurde vor ihrer Abschiebung auf Polizeiwachen gefangen gehalten. In mindestens zwei Fällen wurden inhaftierte Frauen zwangsweise von ihren kleinen Kindern getrennt.

Im Mai 2014 äußerte sich der UN-Ausschuss gegen Folter besorgt über die routinemäßige und dauerhafte Inhaftierung von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstaus und von Asylsuchenden, die Haftbedingungen in Menogia und über Berichte, wonach Asylsuchende in ihre Herkunftsländer zurückgeführt würden, obwohl sie dort in ernsthafter Gefahr waren, Folter oder religiöse Verfolgung zu erleiden. Der Ausschuss kritisierte auch die Tatsache, dass Asylsuchende während des juristischen Überprüfungsverfahrens nicht vor Abschiebung geschützt waren und es keinen wirksamen Rechtsbehelf gab, mit dem Abschiebeentscheidungen angefochten und Abschiebungen solange gestoppt werden konnten, um den Ausgang von Rechtsmittelverfahren abzuwarten.

Menschenhandel

Im April 2014 wurde ein Gesetz verabschiedet, das zum Ziel hatte, die zyprische Gesetzgebung im Kampf gegen den Menschenhandel mit EU-Standards sowie anderen internationalen Standards in Einklang zu bringen. Jedoch sah das Gesetz keine Möglichkeit für Rechtsmittel vor, um gegen die Entscheidung der Polizeibehörde für den Kampf gegen den Menschenhandel, eine Person nicht als Opfer von Menschenhandel anzuerkennen, vorzugehen. Auch wurden Bedenken laut, dass die Definition der Polizei dafür, wer ein Opfer von Menschenhandel war, hinter internationalen Standards zurückblieb.

Verschwindenlassen

Zwischen Januar und August 2014 exhumierte der Ausschuss für die Vermissten in Zypern die sterblichen Überreste von 65 Personen und erhöhte damit die Gesamtzahl der Exhumierungen seit 2006 auf 948. Zwischen August 2006 und August 2014 waren die Leichname von 564 vermissten Personen (430 griechische Zyprer und 134 türkische Zyprer) identifiziert und ihren Familien übergeben worden. Jedoch wurden bis Ende 2014 weder in Zypern noch in der Türkei Verantwortliche für die Fälle von Verschwindenlassen und die Tötungen ermittelt oder strafrechtlich verfolgt. Die Gräber stammen aus der Zeit des internen bewaffneten Konflikts, der zwischen 1963 und 1964 sowie während des türkischen Einmarschs 1974 stattgefunden hatte.

Folter und andere Misshandlungen

Ein vom Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter im Dezember 2014 veröffentlichter Bericht dokumentiert mehrere Fälle von Vorwürfen über Misshandlungen durch die Polizei, die Delegierte des Ausschusses bei ihrem Besuch in Zypern im September und Oktober 2013 entgegengenommen hatten. Die Vorwürfe betrafen vor allem die Misshandlung von ausländischen Staatsbürgern während des Transports oder bei Verhören auf Polizeiwachen.

Der Ausschuss erhielt außerdem mehrere Berichte über körperliche Misshandlungen, Beschimpfungen und den unangemessenen Einsatz von Tränengas durch Wachleute der Polizei gegen Migranten in der Abschiebehafteinrichtung von Menogia. Ähnliche Vorwürfe gingen auch beim UN-Ausschuss gegen Folter ein.

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