Amnesty Report Slowenien 08. Mai 2015

Slowenien 2015

 

Die Behörden versäumten es, den Status der Personen wiederherzustellen, denen 1992 rechtswidrig das dauerhafte Aufenthaltsrecht entzogen worden war, und ihnen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Damit wurden diese Personen weiterhin in ihren Rechten verletzt. Diskriminierung von Roma war nach wie vor weit verbreitet.

Diskriminierung

Sogenannte ausgelöschte Personen Trotz einiger positiver Maßnahmen versäumten es die Behörden, die Rechte einiger früherer ständiger Einwohner Sloweniens zu gewährleisten, die aus anderen Teilrepubliken des früheren Jugoslawiens stammten und deren dauerhaftes Aufenthaltsrecht 1992 rechtswidrig widerrufen wurde ("ausgelöschte" Personen).

Das Gesetz über den legalen Status von 2010, das den "Ausgelöschten" einen Weg eröffnete, ihren legalen Status wiederherzustellen, lief im Juli 2013 aus. Etwa 12000 der 25671 "Ausgelöschten" hatten bis zu diesem Datum ihr Aufenthaltsrecht wiederherstellen lassen. Im Dezember 2013 wurde ein Gesetz verabschiedet, mit dem ein Entschädigungsprogramm für diejenigen aufgelegt wurde, deren Status geregelt worden war. Dem Programm zufolge sollten den Betroffenen für jeden ohne Rechtsstatus verbrachten Monat 50 € bezahlt werden.

Am 12. März 2014 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Kurić u.a. gegen Slowenien das Land an, den Antragstellern zwischen 30000 € und 70000 € für finanzielle Schäden zu bezahlen. Das Urteil folgte auf eine Entscheidung der Großen Kammer aus dem Jahr 2012, wonach die Rechte auf Privat- und Familienleben, auf wirksamen Rechtsschutz und auf Diskriminierungsfreiheit verletzt worden und auch nichtfinanzielle Schäden zu erstatten seien. Die den Antragstellern zugestandenen Summen waren wesentlich höher als die nach dem Entschädigungsprogramm vom Dezember 2013 garantierten Summen.

Roma Trotz einer Reihe von Initiativen, die in den vergangenen Jahren die Lage der etwa 10000 Roma in Slowenien verbessern sollten, waren die meisten von ihnen nach wie vor mit Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung konfrontiert. Sie lebten mehrheitlich in isolierten, segregierten Siedlungen und hatten weder ein gesichertes Wohnrecht noch Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Wasser- und Stromversorgung, sanitären Einrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die weitverbreitete Diskriminierung hinderte Roma-Familien daran, Wohnraum außerhalb überwiegend von Roma bewohnter Gegenden zu mieten oder zu kaufen. Auch beim Zugang zu Sozialwohnungen sahen sie sich unvermindert mit Hürden konfrontiert, einschließlich Vorurteilen. Auf dem Arbeitsmarkt wurden Roma ebenfalls nach wie vor stark diskriminiert, und die Arbeitslosigkeit unter Roma war sehr hoch.

Staatliche Institutionen, die dazu eingerichtet worden waren, Diskriminierung zu bekämpfen und einschlägigen Beschwerden nachzugehen, wie die Ombudsstelle für Menschenrechte und der Anwalt für den Gleichbehandlungsgrundsatz, verfügten nur über ein schwaches Mandat und unzureichende Ressourcen. Das Büro des Anwalts für den Gleichbehandlungsgrundsatz hatte nur einen einzigen Mitarbeiter: den Anwalt selbst.

2014 waren etwa 250 Roma, die in der Siedlung Škocjan-Dobruška vas lebten, durchgehend von Zwangsräumung bedroht. Seit vielen Jahren leben Roma-Familien in der Siedlung, die auf einem 2013 teilweise für die Erschließung als Industriegebiet ausgewiesenen Gelände liegt. Auf öffentlichen Druck hin und nach Eingreifen der staatlichen Behörden und der Roma-Zivilgesellschaft erklärte sich die Stadtverwaltung im August 2014 bereit, zwei unmittelbar von Zwangsräumung bedrohte Roma-Familien umzusiedeln, da die Bauarbeiten bereits begonnen hatten. Allerdings wurden mit anderen Anwohnern, die nach wie vor Gefahr liefen, ihr Zuhause zu verlieren, keine Konsultationsgespräche geführt.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Oktober 2014 begann das Gerichtsverfahren gegen die Journalistin Anuška Delić wegen der Veröffentlichung geheimer Informationen. Der Prozess dauerte Ende 2014 noch an. Die Anklagen gegen sie bezogen sich auf von ihr veröffentlichte Artikel, in denen sie über mutmaßliche Verbindungen zwischen der rechtsextremen Gruppe Blood and Honour und Mitgliedern der Slowenischen Demokratischen Partei (Slovenska demokratska stranka – SDS) berichtete.

Der slowenische Geheimdienst SOVA gab an, dass einige der Informationen in ihren Artikeln aus seinen Unterlagen stammten. Das slowenische Strafgesetz gibt Angeklagten in Strafverfahren nicht die Möglichkeit, sich zu ihrer Verteidigung auf das öffentliche Interesse zu berufen.

Weitere Artikel