Amnesty Report 07. April 2021

Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2020

Physische Landkarte der Region Nordafrika und Mittlerer Osten, mit Report-Symbol

Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Überall im Nahen Osten und in Nordafrika reagierten Regierungen 2020 auf die Corona-Pandemie mit der Verhängung des Ausnahmezustands oder mit der Verabschiedung von Gesetzen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung übermäßig stark einschränkten. Menschen, die legitime Kritik an harten Reaktionen ihrer Regierung auf die Pandemie übten, wurden strafrechtlich verfolgt. Beschäftigte im Gesundheitswesen, die dagegen protestierten, dass sie bei ihrer Arbeit nicht ausreichend geschützt waren, weil es zum Beispiel nicht genug persönliche Schutzausrüstung oder Tests gab, wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt, weil sie sich besorgt über ihre Arbeitsbedingungen und das öffentliche Gesundheitswesen geäußert hatten. Die Reaktionen der Regierungen auf die Pandemie benachteiligten bestimmte Bevölkerungsgruppen, dies betraf auch die Verteilung von Impfstoffen.

Menschenrechtsverteidiger_innen im Nahen Osten und in Nordafrika setzten ihre Arbeit 2020 fort, trotz des hohen Risikos von Inhaftierung, Strafverfolgung und Repressalien wie zum Beispiel Reiseverboten. Die Sicherheitskräfte gingen mit rechtswidriger Gewalt vor und nutzten dabei tödliche oder weniger tödliche Waffen. Sie töteten oder verletzten Hunderte Menschen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Für Gefangene war das Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, besonders hoch aufgrund von überbelegten Zellen und unhygienischen Haftbedingungen. Die unzureichende Gesundheitsversorgung sowie Folter und andere Misshandlungen in den Gefängnissen verschärften die Situation noch zusätzlich.

Die an den bewaffneten Konflikten in der Region beteiligten Parteien begingen Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Mitten in der Pandemie schränkten Konfliktparteien die humanitäre Hilfe ein, was die Gesundheitssysteme, die bereits zuvor in einem beklagenswerten Zustand waren, noch weiter schwächte. Ausländische Militärmächte leisteten Verstößen durch illegale Waffenlieferung und direkte militärische Unterstützung der Kampfverbände Vorschub. Verhältnismäßig kleine Länder beherbergten weiterhin mehr als 3 Mio. Geflüchtete aus Syrien. Es gab jedoch auch eine ganze Reihe von Gründen, die syrische Flüchtlinge veranlassten, notgedrungen in ihre Heimat zurückzukehren. In mehreren Ländern führten Militäroffensiven und andere bewaffnete Auseinandersetzungen oder eine unsichere Lage zur Vertreibung Hunderttausender Menschen aus ihren Häusern.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hatten zur Folge, dass Beschäftigte mit fristlosen Entlassungen oder Lohnkürzungen konfrontiert waren. Arbeitsmigrant_innen wurden besonders hart getroffen, weil ihre Aufenthaltsgenehmigung aufgrund des Sponsorensystems (kafala) in vielen Ländern von einem Beschäftigungsverhältnis abhing. Häusliche Gewalt nahm zu, vor allem während landesweiter Lockdowns, und es gab weiterhin sogenannte Ehrenmorde, ohne dass die Täter_innen zur Rechenschaft gezogen wurden.

Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen wurden von den Behörden massiv unterdrückt. Zahlreiche Menschen wurden aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität willkürlich festgenommen; einige Männer mussten erzwungene Analuntersuchungen über sich ergehen lassen.

Recht auf Gesundheit

In Tunesien und Marokko organisierten Beschäftigte des Gesundheitswesens 2020 Proteste, weil keine angemessenen Maßnahmen ergriffen wurden, um sie vor einer Infektion zu schützen. Sie wiesen darauf hin, dass es an persönlicher Schutzausrüstung und an Tests mangelte und dass Covid-19 nicht als Berufskrankheit anerkannt wurde. In Ägypten und im Iran wurden Mitarbeiter_innen des Gesundheitswesens, die Besorgnis äußerten oder das Vorgehen der Regierung kritisierten, festgenommen, bedroht, eingeschüchtert und in anderer Weise verfolgt. Die ägyptischen Behörden nahmen mindestens neun Angehörige des Gesundheitspersonals willkürlich fest, weil sie auf mangelnde Schutzvorkehrungen hingewiesen oder den Umgang der Regierung mit der Pandemie kritisiert hatten. Sie blieben in Haft, während man wegen "Terrorismus" und "Verbreitung von Falschinformationen" gegen sie ermittelte.

Die syrische Regierung stellte den Beschäftigten des Gesundheitswesens keine angemessene Schutzausrüstung zur Verfügung und sorgte nicht für genügend Tests.

Das israelische Gesundheitsministerium verteilte im Dezember 2020 die Impfstoffe gegen Corona ausschließlich an Bürger_innen und Einwohner_innen Israels, einschließlich der Palästinenser_innen, die im widerrechtlich annektierten Ost-Jerusalem lebten. Die fast 5 Mio. Palästinenser_innen, die unter israelischer Militärbesatzung im Westjordanland und im Gazastreifen lebten, gingen leer aus. Israel verstieß damit gegen seine Verpflichtungen, wonach es als Besatzungsmacht Präventivmaßnahmen ergreifen muss, um die Ausbreitung von Epidemien zu bekämpfen. Im Süden Libyens hatten einige Angehörige der Tebu und der Tuareg keinen Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung, weil sich die Gesundheitseinrichtungen in Gebieten befanden, die von verfeindeten bewaffneten Gruppen kontrolliert wurden. In einigen Fällen waren sie auch ausgeschlossen, weil sie keine Ausweispapiere hatten.

Die Behörden müssen sicherstellen, dass die von ihnen bereitgestellte Gesundheitsversorgung, einschließlich vorbeugender Impfstoffe, niemanden diskriminiert und dass die Mitarbeiter_innen des Gesundheitswesens angemessen geschützt sind. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass jede Einschränkung von Rechten, die aus Gründen der Pandemiebekämpfung erfolgt, notwendig und verhältnismäßig ist.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im gesamten Nahen Osten und in Nordafrika nutzten Regierungen die Corona-Krise im Jahr 2020, um weitere Einschränkungen der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen. Sie verweigerten den Menschen damit das Recht, sich über das Virus zu informieren und über das Vorgehen ihrer Regierungen zu diskutieren. In Algerien, Jordanien und Marokko erließen die Behörden Dekrete oder Gesetze, die unter Berufung auf einen Ausnahmezustand legitime Äußerungen über die Pandemie kriminalisierten. Die Regelungen traten umgehend in Kraft, und die Behörden gingen anschließend strafrechtlich gegen Personen vor, denen sie "Verbreitung von Falschnachrichten" oder "Behinderung von Regierungsentscheidungen" vorwarfen. In Bahrain, Iran, Oman und Saudi-Arabien setzten die Justizbehörden spezielle Teams ein, um strafrechtlich gegen Menschen vorzugehen, die "Gerüchte" über die Pandemie verbreiteten und die Öffentlichkeit damit "beunruhigten". Die Behörden in Ägypten und im Iran schikanierten und inhaftierten Journalist_innen und Nutzer_innen sozialer Medien, die offizielle Angaben zur Corona-Situation infrage gestellt hatten. In Jordanien und Tunesien kam es zu kurzfristigen Festnahmen oder strafrechtlichen Ermittlungen wegen kritischer Äußerungen zum Umgang der Regierung oder lokaler Behörden mit der Corona-Krise.

In zahlreichen Ländern griffen die Behörden weiterhin auf übermäßig weit gefasste und vage formulierte Bestimmungen des Strafgesetzbuches zurück, die "Beleidigung" unter Strafe stellten, um Menschen, die sich im Internet kritisch über staatliche Stellen geäußert hatten, zum Schweigen zu bringen und hart zu bestrafen. So wurde zum Beispiel der Schriftsteller Abdullah al-Maliki in Saudi-Arabien zu sieben Jahren Haft verurteilt. In Ägypten und Libyen verfolgte und inhaftierte man Journalist_innen für ihre Arbeit, im Iran wurde ein Journalist sogar hingerichtet. Die libanesischen Behörden ermittelten gegen zahlreiche Journalist_innen und Aktivist_innen, die an der Protestbewegung im Oktober 2019 teilgenommen hatten. In Tunesien waren neun Nutzer_innen sozialer Medien strafrechtlichen Ermittlungen und teilweise kurzzeitiger Haft ausgesetzt, weil sie in Facebook-Beiträgen lokale Behörden oder die Polizei kritisiert hatten.

Die Regierungen in der Region zensierten weiterhin das Internet. Die ägyptischen und palästinensischen Behörden sperrten den Zugang zu Internetseiten, und die iranischen Behörden blockierten Kanäle der sozialen Medien. Um Menschenrechtsverteidiger_innen ins Visier zu nehmen, investierten die Regierungen in teure digitale Überwachungstechnik, wie zum Beispiel in Spionagesoftware der israelischen Firma NSO Group. Untersuchungen von Amnesty International belegten, wie die marokkanischen Behörden die berüchtigte Pegasus-Software der NSO Group einsetzten, um den Menschenrechtsverteidiger und Akademiker Maati Monjib und den unabhängigen Journalisten Omar Radi zu überwachen, die beide festgenommen wurden und wegen konstruierter Vorwürfe vor Gericht standen. Im Juli wies ein Gericht in Tel Aviv eine Klage von Amnesty International und anderen Klägern ab, mit der das israelische Verteidigungsministerium veranlasst werden sollte, der NSO Group die Exportlizenz zu entziehen.

Die Regierungen müssen alle gewaltlosen politischen Gefangenen sofort und bedingungslos freilassen, alle Ermittlungen und Strafverfahren im Zusammenhang mit friedlichen Meinungsäußerungen, ob online oder offline, einstellen und die Sperrung von Webseiten ohne ordentliches Verfahren beenden. Vorrangig sollten die Behörden die vage formulierten Bestimmungen aufheben, die "Beleidigung" kriminalisieren, und den Vorwurf der "Verleumdung" nicht länger als Straftat ahnden.

Menschenrechtsverteidiger_innen und Recht auf Vereinigungsfreiheit

Menschenrechtsverteidiger_innen mussten für ihren Einsatz weiterhin einen hohen Preis bezahlen. Die Behörden versuchten, sie mit verschiedenen Taktiken zum Schweigen zu bringen und für ihre Arbeit zu bestrafen. Die israelischen Behörden gingen mit Razzien, gerichtlichen Schikanen und Reiseverboten gegen Kritiker_innen der Militärbesatzung vor, unter anderem gegen den Amnesty-Mitarbeiter Laith Abu Zeyad, dessen Reiseverbot im November 2020 vom Jerusalemer Bezirksgericht bestätigt wurde. Die iranischen Behörden schlossen rechtswidrig Einrichtungen von Menschenrechtsverteidiger_innen, froren deren Vermögen ein und ergriffen Vergeltungsmaßnahmen gegen deren Kinder, Eltern oder andere Angehörige. In Ägypten inhaftierten die Sicherheitskräfte drei führende Mitarbeiter der Ägyptischen Initiative für Persönlichkeitsrechte, ließen sie aber nach weltweiten Protesten einige Wochen später wieder frei, was sehr ungewöhnlich war. Gleichzeitig setzten die Justizbehörden mindestens fünf Menschenrechtsverteidiger willkürlich für fünf Jahre auf die ägyptische "Terrorismusliste".

Die saudi-arabischen Menschenrechtsverteidiger_innen saßen praktisch alle im Gefängnis oder befanden sich im Exil. Im Dezember verurteilte ein Gericht die Frauenrechtlerin Loujain al-Hathloul zu fünf Jahren und acht Monaten Haft.

In Algerien wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Vereinigungsfreiheit weiter einschränkte. Es führte eine 14-jährige Haftstrafe für Personen ein, die Geld aus dem Ausland annahmen, um "die grundlegenden Interessen Algeriens" zu untergraben. Die marokkanischen Behörden nahmen im Dezember Maati Monjib fest und leiteten Ermittlungen gegen ihn ein wegen Vorwürfen, die sich auf die Annahme von Geld aus dem Ausland bezogen.

Im Juni 2020 wurde Nabeel Rajab, der Leiter des verbotenen Zentrums für Menschenrechte in Bahrain, auf Bewährung freigelassen, nachdem er eine vierjährige Haftstrafe für einen Twitter-Kommentar verbüßt hatte, in dem er die Menschenrechtsbilanz der Regierung kritisiert hatte.

Die Staaten müssen ihren Verpflichtungen nachkommen, das Recht auf Verteidigung der Menschenrechte zu respektieren und zu gewährleisten, indem sie sicherstellen, dass Menschenrechtsverteidiger_innen frei und ohne Angst vor willkürlicher Festnahme und strafrechtlicher Verfolgung, Drohungen, tätlichen Angriffen und Schikanen arbeiten können. Die Behörden müssen das Recht auf Vereinigungsfreiheit anerkennen und willkürliche Einschränkungen für zivilgesellschaftliche Organisationen aufheben.

Proteste und rechtswidrige Gewaltanwendung

In Algerien, im Irak und Libanon organisierten die Protestbewegungen in den ersten Monaten des Jahres 2020 weiterhin Kundgebungen, bis dies aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr möglich war. Friedlich Demonstrierende wurden wegen ihrer Teilnahme an Protestaktionen festgenommen, geschlagen und zuweilen strafrechtlich verfolgt. Im Irak nahmen Sicherheitskräfte der Zentralregierung in den ersten Monaten des Jahres Tausende Demonstrierende fest. Die Behörden der kurdischen Regionalregierung verwiesen zur Rechtfertigung auf Corona-Maßnahmen, als sie im Mai Proteste in Dohuk auflösten. Personen, die an der Organisation der Demonstration beteiligt waren, wurden wegen "Missbrauchs elektronischer Geräte" angeklagt.

In zahlreichen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Proteste vor und setzten dabei auch tödliche Waffen ein. Die Gewaltanwendung war häufig widerrechtlich, weil sie unnötig oder exzessiv war, und Waffen wurden in einer Weise eingesetzt, für die sie nicht vorgesehen waren. Im Irak nutzten die Sicherheitskräfte scharfe Munition und spezielle Tränengasgranaten, die für Militäreinsätze entwickelt wurden, und töteten in Bagdad, Basra, Kerbala, Diyala, Nadschaf und Nasiriya zahlreiche Demonstrierende. Im Libanon setzten Sicherheitskräfte im Januar und Februar rechtswidrig Gummigeschosse aus nächster Nähe ein und verletzten dabei Hunderte Demonstrierende. In Tunesien löste die Polizei eine friedliche Protestaktion in der südlichen Region Tataouine mit unnötiger und exzessiver Gewalt auf, feuerte in dicht besiedelten Wohngebieten rücksichtslos Tränengas ab und nahm in Kauf, dass die Behältnisse in Wohnhäusern und in der Nähe eines Krankenhauses landeten. Im Iran attackierten die Sicherheitskräfte friedlich Demonstrierende mit Gummigeschossen, Tränengas und Munition, die normalerweise für die Jagd verwendet wird; zahlreiche Menschen wurden zudem verprügelt und festgenommen.

Im weiteren Verlauf des Jahres protestierten Menschen infolge zunehmender wirtschaftlicher Not in einer Reihe von Ländern gegen die sich verschlechternden Lebensbedingungen. In Libyen gab es im Osten wie im Westen vereinzelte Proteste gegen Korruption und die Milizen, die für ihr Handeln nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Die Milizen und bewaffneten Gruppen reagierten darauf, indem sie Demonstrierende verschleppten, scharfe Munition einsetzten und mindestens einen Mann töteten. In Sulaimaniyah in der Region Kurdistan-Irak kam es zu Demonstrationen, bei denen die Teilnehmenden ausstehende Gehälter einforderten und Korruption anprangerten. Die kurdischen Behörden setzten scharfe Munition ein und töteten einige der Protestierenden. In Ägypten führten kleine, vereinzelte Protestaktionen zur Inhaftierung von Hunderten Demonstrierenden und Passant_innen, gegen die man Ermittlungen wegen "Terrorismus" und anderen Anschuldigungen in Zusammenhang mit den Protesten einleitete.

Die Behörden müssen sicherstellen, dass Polizeikräfte die internationalen Standards für den Einsatz von Schusswaffen und weniger tödlichen Waffen einhalten. Sie müssen rechtswidrige Gewaltanwendung untersuchen und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Die Staaten sollten das Recht auf Versammlungsfreiheit stets aufrechterhalten.

Haftbedingungen und Folter

In mehreren Ländern bestand für Inhaftierte ein erhöhtes Risiko, sich mit dem Coronavirus anzustecken aufgrund von Überbelegung, unhygienischen Zuständen und mangelnder Belüftung in den Haftanstalten, was Folter und anderer grausamer und unmenschlicher Behandlung gleichkam. Die Überbelegung war häufig auch die Folge willkürlicher Haftpraktiken, dazu zählten zum Beispiel die übermäßig lange Untersuchungshaft ohne wirksame Rechtsmittel in Ägypten oder die Verwaltungshaft in Israel und Palästina. In Marokko stieg die Zahl der Inhaftierten, weil die Behörden Menschen allein deshalb in Haft nahmen, weil sie gegen Corona-Maßnahmen verstoßen hatten.

Gefängnisbesuche waren während der Lockdowns verboten, zuweilen auch darüber hinaus, wie zum Beispiel in Ägypten und Bahrain. Den Gefangenen wurden auch keine anderen Möglichkeiten angeboten, um mit ihren Familien in Kontakt zu treten.

In Ägypten erhielten Inhaftierte weder Hygieneprodukte noch wurden sie im Falle eines Infektionsverdachts getestet oder unter Quarantäne gestellt. Gefangene, die sich darüber besorgt zeigten, wurden von den Behörden bestraft. Im Iran, wo selbst die Gefängnisverwaltungen zugaben, dass ihnen die Mittel fehlten, um Schutzmaßnahmen zu ergreifen, kam es zu Protesten und Aufständen von Gefangenen, die einen besseren Infektionsschutz verlangten. Die Behörden reagierten mit rechtswidriger Gewalt, schlugen die Inhaftierten und beschossen sie unter anderem mit scharfer Munition, Metallkugeln und Tränengas. Dabei wurden mehrere Gefangene getötet. Die Gesundheitsversorgung in den Gefängnissen war oft unzureichend. In Ägypten, im Iran und in Saudi-Arabien verweigerten die Behörden Gefangenen mit politischem Hintergrund teilweise absichtlich eine medizinische Versorgung, um sie zu bestrafen. In Ägypten starben mindestens 35 Häftlinge im Gefängnis oder kurz nach ihrer Freilassung an medizinischen Komplikationen oder weil ihnen eine angemessene ärztliche Versorgung verweigert worden war.

In mindestens 18 Ländern der Region wurden Menschen in staatlichem Gewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, insbesondere während Verhören, um "Geständnisse" zu erpressen. Überall im Nahen Osten und in Nordafrika fällten Gerichte Urteile auf Grundlage von Beweisen, die durch Folter zustande gekommen waren. In Ägypten, Bahrain, im Iran und in Marokko hielten die Strafvollzugsbehörden Gefangene über lange Zeiträume oder für unbestimmte Zeit in Einzelhaft, die häufig an und für sich bereits Folter gleichkam, um sie für ihre politischen Ansichten oder Äußerungen zu bestrafen oder um "Geständnisse" zu erpressen.

Die Behörden sollten sich vorrangig um die medizinische Versorgung in den Justizvollzugsanstalten kümmern und die Überbelegung abbauen. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, sollten sie alle Personen freilassen, die willkürlich oder ohne Notwendigkeit inhaftiert sind, wie zum Beispiel Untersuchungshäftlinge. Die Justizbehörden müssen Vorwürfen von Folter und anderen Misshandlungen nachgehen, die in Gewahrsam verübt oder als Strafmaßnahme in Gefängnissen verhängt werden, wie zum Beispiel langandauernde Einzelhaft. Aussagen, die unter Folter zustande kamen, dürfen vor Gericht nicht länger als Beweise anerkannt werden.

Straflosigkeit und Zugang zur Justiz

Die Sicherheitskräfte in den Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas genossen weiterhin Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen, insbesondere für die rechtswidrige Anwendung von tödlicher oder weniger tödlicher Gewalt und Folter. Im Juni 2020 machten die iranischen Behörden erstmals offizielle Angaben zur Zahl der Getöteten während der Proteste im November 2019, verheimlichten aber weiterhin die tatsächliche Zahl der Todesopfer und lobten vielmehr die Sicherheits- und Geheimdienste für ihr hartes Vorgehen zur Niederschlagung der Proteste. Im Irak wurde das Versprechen des neuen Ministerpräsidenten, die Tötung Hunderter Demonstrierender zu untersuchen und deren Familien zu entschädigen, nicht eingelöst. Im Libanon gingen die Justizbehörden mehr als 40 Beschwerden nicht nach, die Folter und den rechtswidrigen Einsatz weniger tödlicher Waffen in den Jahren 2019 und 2020 betrafen und die dazu geführt hatten, dass Hunderte Demonstrierende verletzt wurden. In Ägypten unterließen es die Staatsanwaltschaften routinemäßig, Beschwerden über Folter und Verschwindenlassen effektiv nachzugehen. Eine seltene Ausnahme bildeten Todesfälle in Gewahrsam, die keinen politischen Hintergrund hatten, wie der Tod des Ladenbesitzers Islam al-Australy, der zwei Tage nach seiner Festnahme im September starb.

Nach oft langem Kampf gab es auf internationaler Ebene einige Schritte in Richtung Rechenschaftspflicht. Im Juni stellte der UN-Menschenrechtsrat eine Ermittlungsmission zusammen, um Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu untersuchen, die von allen Konfliktparteien in Libyen seit 2016 begangen worden waren. Im Dezember veröffentlichten sieben UN-Menschenrechtsexpert_innen ein Schreiben an die iranische Regierung, in dem sie darauf hinwiesen, dass die früheren und bis heute andauernden Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang mit den Gefängnismassakern im Jahr 1988 Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen könnten und dass sie eine internationale Untersuchung fordern würden, falls die Verstöße andauerten.

In Tunesien wurde die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit zehn Jahre nach der Revolution fortgesetzt. Die Regierung veröffentlichte endlich den Abschlussbericht der Kommission für Wahrheit und Würde und richtete einen Wiedergutmachungsfonds ein. Die zahlreichen Prozesse vor den eigens dafür eingerichteten Strafgerichtskammern gingen weiter. Die Gewerkschaften der Sicherheitskräfte und der Polizei boykottierten die Verfahren jedoch weiterhin, und angeklagte Staatsbedienstete weigerten sich, den Vorladungen der Gerichte Folge zu leisten.

In Ländern wie Ägypten, Iran, Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten, Libyen, Saudi-Arabien und Syrien existierten weiterhin zahlreiche Militär-, Revolutions-, Sicherheits- und andere Sondergerichte, die in grober Weise gegen die Standards für faire Gerichtsverfahren verstießen. Doch auch Prozesse vor ordentlichen Strafgerichten waren oft problematisch, so gab es zum Beispiel weiterhin Massenprozesse. In einigen Ländern, vor allem in Ägypten, im Iran, Irak und in Saudi-Arabien, wurden nach grob unfairen Gerichtsverfahren Todesurteile verhängt und vollstreckt.

Israel verübte weiterhin systematische Menschenrechtsverletzungen an den Palästinenser_innen, darunter auch völkerrechtliche Verbrechen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Eine Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs befasste sich 2020 noch immer mit der Frage der territorialen Zuständigkeit des Gerichts für die von Israel besetzten palästinensischen Gebiete. Von der Entscheidung hing ab, ob die Chefanklägerin Ermittlungen wegen völkerrechtlicher Verbrechen einleiten könnte.

Die institutionalisierte Diskriminierung von Palästinenser_innen, die in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten unter israelischer Herrschaft lebten, setzte sich 2020 fort. Die israelischen Behörden rissen in Israel und dem besetzten Westjordanland zahlreiche Wohnhäuser ab und machten damit mindestens 996 Palästinenser_innen zu Binnenvertriebenen.

Die nationalen Justizbehörden müssen Angehörige der Sicherheitskräfte für Verstöße zur Rechenschaft ziehen, eine gerichtliche Kontrolle der Exekutive gewährleisten und die Standards für rechtmäßige Verfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe einhalten.

Menschenrechtsverletzungen in bewaffneten Konflikten

Das Leben der Zivilbevölkerung im Irak, Jemen, in Libyen und Syrien war 2020 weiterhin bestimmt von den seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikten. Dabei war das Ausmaß der Gewalt, die von den verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Konfliktparteien ausging, abhängig von den wechselnden Allianzen vor Ort und den Interessen ausländischer Militärmächte. Die zahlreichen Parteien, die an den bewaffneten Konflikten in der Region beteiligt waren, begingen Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Einige griffen gezielt Zivilpersonen und zivile Gebäude an. In Libyen verübten bewaffnete Gruppen und Milizen weiterhin Angriffe auf medizinische Einrichtungen und entführten Beschäftigte des Gesundheitswesens. Im April und Mai wurde das al-Khadra General Hospital in der Hauptstadt Tripolis, das vom Gesundheitsministerium ausgewählt worden war, um Covid-19-Patient_innen zu behandeln, mit Granaten beschossen. In Syrien flogen russische und syrische Regierungstruppen Luftangriffe auf Städte in den Provinzen Idlib, Hama und Aleppo, die sich gezielt gegen Zivilpersonen und zivile Objekte wie Krankenhäuser und Schulen richteten.

Nahezu alle Parteien, die an den Konflikten im Nahen Osten und in Nordafrika beteiligt waren, verübten wahllose Angriffe, bei denen Zivilpersonen verletzt oder getötet wurdeh, teilweise durch Luftangriffe, teilweise durch den Beschuss von Wohngebieten mit Artillerie, Mörsergranaten und Raketen. Der Handel mit Waffen, die für Kriegsverbrechen und andere Verstöße genutzt wurden, ging weiter. Die Vereinigten Arabischen Emirate lieferten weiterhin illegal Waffen und militärische Ausrüstung an Milizen im Jemen. In Libyen unterliefen die Türkei, Russland, die Vereinigten Arabischen Emirate und andere Staaten das UN-Waffenembargo und belieferten ihre jeweiligen Verbündeten weiterhin mit Waffen und militärischer Ausrüstung, unter anderem mit international geächteten Antipersonenminen. Außerdem griffen die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate direkt in die Kämpfe ein, indem sie Luftangriffe flogen, bei denen Zivilpersonen und Menschen getötet wurden, die nicht direkt an den Kampfhandlungen beteiligt waren. In Syrien unterstützte Russland weiterhin offen das militärische Vorgehen der Regierungstruppen, das gegen das Völkerrecht verstieß, während bewaffnete Gruppen, die für Entführungen und summarische Tötungen verantwortlich waren, die Unterstützung der Türkei genossen.

Zur Taktik einiger Konfliktparteien gehörte es auch, der Bevölkerung humanitäre Hilfe vorzuenthalten, was nicht nur die wirtschaftliche Not verschärfte, sondern auch verhinderte, dass die Zivilbevölkerung während der Pandemie Zugang zur Gesundheitsversorgung hatte. Im Jemen schränkten alle Konfliktparteien humanitäre Hilfe willkürlich ein, was gravierende Auswirkungen auf das ohnehin geschwächte Gesundheitssystem hatte, das im Vergleich zum Jahr 2016 nur noch halb so viele Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen umfasste. In Syrien blockierten Regierungskräfte weiterhin die Arbeit humanitärer Hilfsorganisationen der UN und internationaler humanitärer Organisationen mit Sitz in Damaskus, sodass die vom UN-Sicherheitsrat genehmigten Hilfslieferungen über türkische Grenzübergänge für einige Kommunen die einzige Rettung waren, auch wenn die Zahl der Grenzübergänge von vier auf zwei, später auf nur einen reduziert wurde.

Im Gazastreifen und im Süden Israels kam es zu vereinzelten bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Israel und bewaffneten palästinensischen Gruppen. Israel hielt an der rechtswidrigen Blockade des Gazastreifens fest.

Alle Parteien in bewaffneten Konflikten müssen sich an das humanitäre Völkerrecht halten. Insbesondere müssen sie direkte Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Infrastruktur sowie wahllose Angriffe beenden und auf den Einsatz von Explosivwaffen mit großflächiger Wirkung in Wohngebieten verzichten. Militärmächte müssen Waffenlieferungen stoppen, wenn ein erhebliches Risiko besteht, dass die Waffen für Verstöße gegen das Völkerrecht genutzt werden, wie dies in den aktuellen Konflikten im Nahen Osten und in Nordafrika der Fall ist.

Rechte von Flüchtlingen, Asylsuchenden, Migrant_innen und Binnenvertriebenen

Geflüchtete, Migrant_innen und Binnenvertriebene, die in Lagern lebten und aufgrund der Überbelegung ohnehin schon einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt waren, wurden durch Corona-Maßnahmen, die die Bewegungsfreiheit einschränkten, hart getroffen. Sie konnten ihre Arbeitsplätze außerhalb der Lager nicht mehr erreichen, und humanitäres Personal konnte ihnen nur noch begrenzt Hilfe leisten.

Die massenhaften Angriffe auf Zivilpersonen und die zivile Infrastruktur im Nordwesten Syriens führten dazu, dass die Zahl der Geflüchteten in den ohnehin schon überlasteten Vertriebenenlagern nahe der türkischen Grenze 2020 um fast 1 Mio. Menschen anstieg. Die irakischen Behörden lösten mindestens zehn Lager für Binnenvertriebene auf, wodurch Zehntausende Menschen zum zweiten Mal vertrieben wurden. Diejenigen, denen man Verbindungen zur bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS) nachsagte, liefen Gefahr, Opfer willkürlicher Inhaftierung und des Verschwindenlassens zu werden.

Die meisten der über 5 Mio. syrischen Geflüchteten, die seit Beginn des Konflikts im Jahr 2011 aus ihrem Heimatland geflohen waren, lebten weiterhin in den Nachbarstaaten Libanon, Jordanien und Türkei, was bewies, dass die internationale Gemeinschaft nicht in der Lage war, die Lasten fair zu verteilen. In Jordanien gehörten syrische Geflüchtete zu denjenigen, die am stärksten vom landesweiten Lockdown betroffen waren, da sie größtenteils einer informellen Beschäftigung nachgingen und keine schriftlichen Verträge, keinen Sozial- und Krankenversicherungsschutz oder gültige Arbeitserlaubnisse vorweisen konnten.

In Libyen wurde das Leid von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant_innen durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, Grenzschließungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit noch größer. Sie waren zahlreichen Menschenrechtsverletzungen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure ausgesetzt, wie willkürliche unbefristete Haft, Entführungen, rechtswidrige Tötungen, Folter und andere Misshandlungen, Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt sowie Zwangsarbeit. Tausende fielen dem Verschwindenlassen zum Opfer, nachdem die von der EU unterstützte libysche Küstenwache sie aufgegriffen hatte, als sie das Mittelmeer überqueren wollten. Aus dem Osten Libyens wurden mehr als 6.000 Geflüchtete und Migrant_innen ohne ordnungsgemäßes Verfahren in die Nachbarländer abgeschoben.

Die Behörden in den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas nahmen weiterhin Migrant_innen fest, die keine gültigen Papiere vorweisen konnten, und inhaftierten sie, häufig ohne rechtliche Grundlage. Die algerischen Behörden verweigerten inhaftierten Migrant_innen bisweilen monatelang den Zugang zu einem Rechtsbehelf und schoben mehr als 17.000 Menschen ab. In Tunesien gewann eine Gruppe von 22 Migrant_innen einen Prozess, mit dem sie ihre Inhaftierung im Ouardia-Center angefochten hatte. Das Innenministerium ließ sie daraufhin nach und nach frei.

Regierungen müssen Abschiebungen von Flüchtlingen und Asylsuchenden nach Syrien und in andere Länder stoppen, sowie weitere Maßnahmen unterlassen, um diese Menschen zur Rückkehr in ihre Herkunftsländer zu nötigen. Westliche und andere Staaten müssen wesentlich mehr Verantwortung übernehmen, u.a. durch die Aufnahme von Flüchtlingen (Resettlement).

Arbeitnehmer_innenrechte

Infolge der Corona-Pandemie gingen in den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas im Jahr 2020 zahlreiche Arbeitsplätze verloren. In Ägypten wurden Zehntausende Beschäftigte in der Privatwirtschaft entlassen oder gezwungen, Lohnkürzungen zu akzeptieren, ohne Schutzausrüstung zu arbeiten oder unbefristeten, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Beschäftigte und Gewerkschafter_innen wurden häufig allein deshalb festgenommen, weil sie ihr Streikrecht wahrgenommen hatten. In Jordanien flammte ein seit Langem bestehender Konflikt zwischen der Regierung und der Gewerkschaft der Lehrer_innen wieder auf: Als die Regierung entschied, wegen der Corona-Krise die Gehälter im öffentlichen Dienst bis Ende 2020 einzufrieren, kam es im August zu neuen Protesten. Die jordanische Polizei durchsuchte 13 Gewerkschaftsfilialen, nahm zahlreiche Gewerkschafts- und Vorstandsmitglieder fest, und ein Gericht ordnete die Auflösung der Gewerkschaft an.

Die Pandemie verschlimmerte die ohnehin schon prekäre Lage der Arbeitsmigrant_innen, die in Bahrain, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten dem kafala-System unterlagen. Sie waren bereits zuvor kaum gegen Ausbeutung durch Arbeitgeber_innen und Vermittlungsagenturen geschützt. Im Zuge der Corona-Krise wurden sie willkürlich entlassen, erhielten keinen Lohn und waren aufgrund der unhygienischen Bedingungen und der Überbelegung in den Lagern und Unterkünften einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Sie hatten nur selten Zugang zu Sozialmaßnahmen oder alternativer Beschäftigung, da sich die Nothilfe in Form von Sach- und Geldleistungen auf die Staatsangehörigen des jeweiligen Landes beschränkte. So waren beispielsweise in Jordanien nur Tagelöhner_innen mit jordanischer Staatsangehörigkeit anspruchsberechtigt. Tausende von Arbeitsmigrant_innen, die arbeitslos wurden, verloren damit auch ihre Aufenthaltsgenehmigung und liefen daher Gefahr, festgenommen, inhaftiert und abgeschoben zu werden. Diejenigen, die das Land verlassen wollten, scheiterten häufig an pandemiebedingten Grenzschließungen und Reisebeschränkungen. Unter anderem in Kuwait und Saudi-Arabien verlängerten die Behörden die Aufenthaltsgenehmigungen ausländischer Arbeiter_innen oder kündigten an, Verstöße dagegen nicht zu ahnden, sodass die Betroffenen das Land verlassen konnten, ohne Geldstrafen bezahlen zu müssen, vorausgesetzt, sie hatten keine Schulden und es waren keine Gerichtsverfahren gegen sie anhängig.

In mehreren Ländern wurden Reformen angekündigt, um den Schutz von Arbeitsmigrant_innen zu verbessern, insbesondere in den Golfstaaten, wo sie einen hohen Anteil der Arbeitskräfte ausmachten. In Katar und Oman nahmen die Behörden Gesetzesänderungen vor, wonach es Arbeitsmigrant_innen künftig möglich ist, ihren Arbeitsplatz zu wechseln oder das Land zu verlassen, ohne dafür die Erlaubnis ihrer Arbeitgeber_innen einholen zu müssen. In Kuwait verfolgten die Behörden mindestens drei Fälle, in denen weibliche Hausangestellte von ihren Arbeitgeber_innen körperlich misshandelt wurden, sowie Fälle von Menschenhandel und illegalem Handel mit Visa.

Regierungen müssen sicherstellen, dass die Rechte von Arbeitnehmer_innen gewahrt werden und das Streikrecht anerkannt wird. Sie müssen den arbeitsrechtlichen Schutz auf Arbeitsmigrant_innen, darunter Hausangestellte, ausweiten und das kafala-System abschaffen.

Rechte von Frauen und Mädchen

Frauenrechtsorganisationen, Beratungsstellen und Zufluchtsorte für Überlebende von Gewalt registrierten einen Anstieg der Notrufe wegen häuslicher Gewalt und der Anfragen nach Unterkunft während der landesweiten Lockdowns, unter anderem in Algerien, Irak, Jordanien, Marokko und Tunesien. Im Irak, in Jordanien, Kuwait und Palästina wurden Frauen weiterhin Opfer sogenannter Ehrenmorde, und die Behörden ergriffen keine Maßnahmen zur strafrechtlichen Verfolgung der Täter_innen. In Libyen waren staatliche und nichtstaatliche Akteure für geschlechtsspezifische Misshandlungen, Einschüchterungen im Internet, Entführungen und Ermordungen von Frauen und Mädchen verantwortlich. So erschossen Unbekannte die Anwältin Hanan al-Barassi in Bengasi. Im Iran setzte die Sittenpolizei den diskriminierenden gesetzlichen Kopftuchzwang durch, indem sie Frauen und Mädchen tagtäglich schikanierte und gewaltsam angriff.

Frauen wurden weiterhin durch Gesetze diskriminiert, unter anderem in Bezug auf Heirat, Scheidung, das Sorgerecht für die Kinder und Erbschaftsangelegenheiten. In Saudi-Arabien und im Iran wurden Frauen auch gesetzlich diskriminiert, was Arbeitsmöglichkeiten und die Übernahme politischer Ämter betraf. Die Aussetzung von Gerichtsverfahren während des Lockdowns beeinträchtige den Zugang von Frauen zu Rechtsmitteln, unter anderem bei der strafrechtlichen Verfolgung von Gewalt gegen Frauen in Marokko.

In Ägypten führte eine Online-Kampagne junger Feministinnen zur Festnahme mehrerer Männer, die der Vergewaltigung beschuldigt wurden, und zu einem Prozess. Die Behörden nahmen aber auch Überlebende und Zeug_innen fest, die Aussagen in Fällen von Vergewaltigungen machten. Mindestens neun Influencerinnen, die Videos auf TikTok veröffentlicht hatten, wurden wegen "Unsittlichkeit" und "Verletzung familiärer Prinzipien und Werte" strafrechtlich verfolgt.

Eine positive Entwicklung war die Verabschiedung eines Gesetzes in Kuwait, das häusliche Gewalt unter Strafe stellte und Opfern häuslicher Gewalt weiteren Schutz sowie rechtliche und medizinische Hilfe anbot.

Die Behörden müssen nicht nur gegen die seit langem bestehende Diskriminierung von Frauen durch Gesetze und im täglichen Leben vorgehen, sondern auch alle Formen von Gewalt gegen Frauen öffentlich verurteilen. Sie sollten vorrangig Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden, der Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf gewährt wird, und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Überall im Nahen Osten und in Nordafrika erlebten Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität Schikanen, Festnahmen und Strafverfolgung. In einigen Ländern wurden schwule Männer zwangsweise einer analen Untersuchung unterzogen, was dem Tatbestand der Folter entspricht, um "Beweise" für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zu finden. Strafgerichte behandelten einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen nach wie vor als Verbrechen und verurteilten Männer, und manchmal auch Frauen, entweder wegen Verletzung der öffentlichen Moral oder aufgrund spezieller gesetzlicher Bestimmungen. Die algerische Polizei nahm 44 Personen auf einer Party fest, die ihrer Ansicht nach eine "homosexuelle Hochzeit" war. Ein Gericht verurteilte später die Gastgeber und alle Gäste zu drei Jahren bzw. einem Jahr Gefängnis wegen "Anstiftung zur Homosexualität" und "Ausschweifung". Tunesische Gerichte verurteilten mindestens 15 Männer und eine Frau nach Artikel 230 des Strafgesetzbuches, der "Unzucht" unter Strafe stellt. In Libyen nahmen Radaa-Einheiten erneut Männer aufgrund ihrer vermeintlichen sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität fest, folterten und misshandelten sie.

Regierungen müssen alle Personen, die aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung inhaftiert sind, freilassen und im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung alle Anklagen fallenlassen. Die Parlamente müssen Bestimmungen aufheben, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen kriminalisieren, Analuntersuchungen abschaffen und Gesetze erlassen, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität verbieten.

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