Amnesty Journal Deutschland 22. September 2017

"Unkenntnis sorgt für Verklärung"

Zeichnung eines Bücherstapels

Der Historiker Jürgen Zimmerer über die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte und die Verantwortung der Bundesregierung für die historischen Verbrechen im heutigen Namibia.

Interview: Andrzej Rybak

Die Bundesregierung hat den Feldzug gegen die Herero als ­Völkermord anerkannt, lehnt aber Reparationszahlungen ab. Ist das ein Versuch, sich aus der Verantwortung zu stehlen?

Die Frage der erfolgten Anerkennung ist ein Stück komplizierter. Manche Regierungsvertreter sprechen zwar seit anderthalb Jahren davon, dass es einen Genozid an den Herero und Nama gegeben hat. Aber es gibt bis heute keinen offiziellen Bundestagsbeschluss dazu – auch keine Entschuldigung für den Völkermord. Weder der Bundespräsident noch die Kanzlerin haben sich offiziell geäußert. Es scheint mir, die Regierung wolle die Anerkennung des Völkermords mit dem Verzicht auf Reparationen verknüpfen – das lehnten die Namibier aber bisher ab.

Deutschland hat Opfer des Holocausts und der NS-Arbeitslager entschädigt. Warum tut sich die Regierung jetzt so schwer?

Die Entschädigung der NS-Opfer ging auch nicht reibungslos vonstatten. Vor allem die Entschädigung der Zwangsarbeiter kam erst sehr spät und fand auf massiven internationalen Druck statt. Einen vergleichbaren internationalen Druck gibt es heute nicht. Deutschland hat damals auch nur direkte Überlebende des Unrechts entschädigt. Bei den Herero und Nama gibt es aber niemanden mehr, der ein Opfer ist und heute noch lebt.

Könnten deutsche Reparationen an Herero einen Präzedenzfall schaffen und eine Entschädigungslawine lostreten?

Die Angst ist offenbar da, etwa wenn es um die Opfer von Massenerschießungen und Massakern im Zweiten Weltkrieg geht. Was die Verbrechen der Kolonialzeit betrifft, könnte ein Präzedenzfall vor allem auch andere europäische Kolonialmächte wie Portugal, Spanien, Großbritannien, Frankreich, ­Belgien, die Niederlande oder Dänemark treffen. Deswegen sagt heute niemand von ihnen, ihr Deutsche müsst euch der Verantwortung stellen und die Forderungen der Herero erfüllen. Dennoch: Deutschland darf nicht den Genozid an den ­Armeniern verurteilen und eigene Verbrechen ignorieren.

Manche Herero-Aktivisten würden Deutschland am liebsten vor dem Internationalen Strafgerichtshof verklagen.

Das geht nicht. Eine Privatperson kann keinen Staat ver­klagen. Die namibische Regierung hat jetzt aber zugegeben, dass sie so eine Klage hat prüfen lassen. Nach dem Völkerrecht könnte sie Deutschland verklagen. Als Mittel zur postkolonialen Vergangenheitsbewältigung ist das Völkerrecht jedoch höchst problematisch, weil es europäisches Recht, also das Recht der Kolonialherren, kodifiziert.

Deutschland hat ausgeschlossen, Direktzahlungen an Individuen zu leisten. Es könnten höchstens Entwicklungsprojekte in Namibia finanziert werden. Ist das der richtige Ansatz?

Entwicklungshilfe ist nicht dafür gedacht, historisches Unrecht wiedergutzumachen. Schon von der Begrifflichkeit her ist das eine Hilfe, die in der Not aus humanitären Gründen gewährt wird. Beim historischen Unrecht hat man vielmehr eine Pflicht, die Folgen des eigenen unrechtmäßigen Tuns zu lindern.

Viele Herero wollen ihr Land zurück, das oft Nachfahren der Kolonialsiedler gehört. Können Sie sich eine Enteignungswelle wie in Simbabwe vorstellen?

Seit der Unabhängigkeit 1990 gibt es in Namibia einen Streit über die Landreform. Bisher kamen Zwangsenteignungen nicht infrage. Wer aber verkaufen will, muss dem Staat das Vorkaufsrecht einräumen. Heute stehen mehr Farmen zum Verkauf als die Regierung aufkaufen kann. Es fehlt das Geld. Wenn sich die politische Lage aber weiter zuspitzt und die Radikalisierung voranschreitet, ist ein Simbabwe-Szenario möglich.

Hamburg hat wie keine andere deutsche Stadt vom Kolonialismus profitiert. Hat die Stadt ein schlechtes Gewissen?

Hamburg ist die erste Stadt in Europa, die sich ganz offiziell der Aufgabe stellt und ihre koloniale Vergangenheit aufarbeiten will. Dafür sollen wir nun die wissenschaftlichen Grundlagen schaffen. Die meisten Menschen wissen nur ganz wenig über diese Periode der deutschen Geschichte, der Kolonialismus stand sozusagen immer im Schatten der NS-Verbrechen. Aus der Unkenntnis erwächst jedoch oft eine nostalgische Verklärung. Dagegen wollen wir historisches Wissen setzen. Auch in diesem Zusammenhang ist die Herero-Debatte sehr wichtig.

In deutschen Museen gibt es viele Objekte, die während der Kolonialzeit geraubt wurden. Warum fühlt sich bis heute kein Kolonialland zur Rückgabe der Raubkunst verpflichtet?

Es gibt Diskussionen um die Herkunft kolonialer Samm­lungen und kolonialer Kunst und auch Rückgabeforderungen. Vereinzelt wurde dem nachgegeben. Insgesamt ist unter den ehemaligen Kolonialmächten das Unrechtsbewusstsein über den Kolonialismus nicht sehr ausgeprägt. Es herrscht oft eine exotisierende Verklärung und imperiale Nostalgie vor.

 

Jürgen Zimmerer

 

ist Professor für Globalgeschichte mit Schwerpunkt Afrika an der ­Universität Hamburg. Dort leitet er die Forschungsstelle "Hamburgs (post-)koloniales Erbe", die sich mit den Nachwirkungen des Kolonialismus in der Hansestadt befasst

Weitere Artikel