Aktuell China 08. Januar 2010

Ihr Einsatz zeigt Wirkung: UA-Erfolge 2009 (4)

Überall auf der Welt werden Menschenrechte verletzt. Aber wir müssen nicht hilflos zusehen, denn Appelle an die Verantwortlichen können etwas bewirken. Wir möchten allen danken, die sich an den Urgent Actions beteiligen. Die folgenden Beispiele zeigen, dass Ihr Engagement deutliche Wirkung erzielt. Ihre Briefe, Faxe und E-Mails haben die Menschenrechtslage vieler Betroffener entscheidend verbessert. Wir hoffen auch weiterhin auf Ihre Unterstützung!

Sri Lanka

Vettivel Jasikaran

Vettivel Jasikaran

Der Journalist Vettivel Jasikaran und seine Frau Valarmathi Jasikaran wurden am 26. Oktober 2009 freigelassen. Sie waren auf Grundlage der Antiterrorgesetze seit März 2008 inhaftiert. Die für Terrorismusfahndung zuständige Einheit der Polizei in Sri Lanka (Terrorist Investigation Division – TID) hatte Vettivel Jasikaran am 6. März 2008 wegen Verdachts auf "terroristische Aktivitäten" und seine Frau als vermeintliche Mittäterin ohne Anklageerhebung in Gewahrsam genommen. Am 8. Juni 2008 erhoben die Eheleute beim Obersten Gerichtshof schriftlich Klage wegen Verletzung ihrer Grundrechte. Darin legten sie dar, dass ihre Festnahme und Inhaftierung rechtswidrig und Vettivel Jasikaran im Gewahrsam der TID gefoltert worden sei. Die Haftanordnung wurde vom Verteidigungsministerium in Sri Lanka jedoch verlängert. Nachdem sie nahezu sechs Monate ohne Anklageerhebung inhaftiert waren, wurde Vettivel Jasikaran im August 2008 wegen des Schürens von "Unstimmigkeiten in der Gemeinschaft" angeklagt. Fast ein Jahr nach Beginn ihres Verfahrens gab der Oberste Gerichtshof der Klage der Eheleute wegen Verletzung ihrer Grundrechte statt und sprach sie von allen Ankla¬gen frei. (UA 110/2008)

Mongolei

Der wegen Mordes zum Tode verurteilte mongolische Staatsbürger Buuveibaatar, 33 Jahre, ist durch den mongolischen Präsidenten im Oktober 2009 begnadigt worden. Buuveibaatar war für den Mord am neuen Partner seiner Ex-Freundin im Januar 2008 zum Tode verurteilt worden. Er hatte alle verfügbaren Rechtsmittel ausgeschöpft. Sein Vater hat Amnesty International einen Brief geschrieben und sich darin für die Unterstützung bedankt. (UA 206/2009)

Simbabwe

Jestina Mukoko

Jestina Mukoko

Die Menschenrechtlerin Jestina Mukoko hat sich in einem Brief bei Amnesty International bedankt. Die Leiterin des "Zimbabwe Peace Project" (ZPP) war im Dezember 2008 festgenommen und von den simbabwischen Behörden illegal in Haft gehalten und gefoltert worden. Nach drei Monaten Haft ließ man sie im März 2009 auf Kaution und unter Auflagen frei. Amnesty International hatte sich intensiv um ihre Freilassung bemüht. Im Oktober 2009 schrieb sie:

"[...] Unsere Organisation hat eine sehr schwere Zeit durchgemacht, doch durch die Herausforderungen sind wir stärker geworden, als Organisation ebenso wie als Personen. Zu wissen, dass es Menschen gibt, die uns in unserem Kampf unterstützen, hat uns Trost und Kraft gegeben. Falls Sie den Lauf der Ereignisse verfolgt haben, wissen Sie möglicherweise, dass mir das Verfassungsgericht am 28. September 2009 dauerhaften Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung gewährt hat. [...] Ich bin wieder frei. Vielen Dank, dass Sie uns beigestanden und an uns geglaubt haben. Wir werden unseren Kampf für die Achtung der Menschenrechte in Simbabwe weiterführen. [...]" (UA 333/2008)

Iran

Frau Gilan Mohammadi und Herr Gholamali Eskandari sind am 4. Oktober 2009 in der Stadt Esfahan im Zentraliran aus dem Gefängnis entlassen worden. Nachdem die Oberste Justizautorität ihre Verurteilungen wegen "Ehebruchs" aufgehoben hatte, wurden sie in einer Neuverhandlung freigesprochen. Sie waren seit 2003 im Zentralgefängnis von Esfahan festgehalten und wahrscheinlich im Jahr 2005 oder 2006 zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Im Januar 2009 versuchten die AnwältInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen Mohammad Mostafaie und Shadi Sadr, die rechtliche Vertretung der Angeklagten zu übernehmen, was jedoch verweigert wurde. (UA 10/2009)

Syrien

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Jakarkhon Sheikho 'Ali

Der gewaltlose politische Gefangene Jakarkhon Sheikho 'Ali wurde am 3. Oktober 2009 freigelassen. Fast dreieinhalb Monate lang hatte man ihn ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und offenbar auch gefoltert. Jakarkhon Sheikho 'Ali gehört der kurdischen Minderheit in Syrien an. Am 20. Juni 2009 war er von Angehörigen des militärischen Geheimdienstes in der Stadt Aleppo festgenommen worden, vermutlich weil er ein führendes Mitglied der verbotenen kurdischen demokratischen al-Wifaq-Partei ist. Am 21. Juni verlegte man ihn in ein Haft- und Verhörzentrum des militärischen Geheimdienstes in Damaskus, das für die Anwendung von Folter berüchtigt ist. (UA 176/2009)

China

Die 27-jährige Zhuang Lu wurde freigelassen und befindet sich nun im Haus ihrer Eltern in der Provinz Fujian im Südosten Chinas. Zhuang Lu war am 29. Juli 2009 zusammen mit dem Rechtsanwalt Xu Zhiyong von der Polizei festgenommen worden. Xu Zhiyong ist Gründer der Nichtregierungsorganisation Gongmeng, die Rechtsbeihilfe leistet und Recherchen durchführt. Zhuang Lu hatte vor ihrer Festnahme in der Organisation gearbeitet. Gegen beide wurde am 13. August wegen des Verdachts auf "Steuerhinterziehung" Haftbefehl erlassen. Am 22. August ließen die Behörden Zhuang Lu frei. Xu Zhiyong wurde am 23. August gegen eine Kaution freigelassen, die Ermittlungen dauern an. Die Polizei hat ihr nahegelegt, sich den Medien gegenüber nicht zu ihrer Haft zu äußern. (UA 230/2009)

Turkmenistan

Andrej Satoka

Andrej Satoka

Der Umweltschützer Andrej Satoka, der die turkmenische und russische Staatsbürgerschaft hat, ist am 6. November 2009 nach Zahlung einer Geldstrafe von 1000 Manat (etwa 235 Euro) freigelassen worden. Er war am 20. Oktober in seinem Haus in der nordturkmenischen Stadt Dashoguz wegen "Rowdytums" festgenommen worden. Wenig später wurde gegen ihn Anklage wegen des Zufügens "mittelschwerer Verletzungen" erhoben. Amnesty International ist der Auffassung, dass die Anklage wegen seines friedlichen Engagements für den Umweltschutz erhoben wurde, und hat ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachtet. Am 29. Oktober wurde er in einem unfairen Gerichtsverfahren zu fünf Jahren Haft verurteilt. Amnesty hatte die Behörden aufgerufen, Andrej Satoka freizulassen. Am 6. November prüfte das Regionalgericht von Dashoguz den Fall erneut und wandelte die Haftstrafe in eine Geldstrafe um. Nach Angaben aus turkmenischen Quellen wurde er unter der Bedingung freigelassen, dass er seine turkmenische Staatsbürgerschaft abgibt und das Land verlässt. Nach Zahlung der Geldstrafe reisten Andrej Satoka und seine Frau am 7. November nach Russland aus. (UA 286/2009)

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